Full text: Kreiswohlfahrtsamt Laupheim Protokoll des Ausschusses vom 14.8.1931 bis 30.10.1933 Band III Seite 597-894

IM 
Sitzuam 3.Dezember 1931. 
Jnv.Rente von -: 45,20 RM. 
Vermögen hatte er nicht. 
Er war verwitwet und in Dietenheim wohn 
haft , wo er sich in einem Zimmer Singe 
rn! stet hatte. Er war alleinstehend. 
Weller war in keiner Krankenkasse 
versichert. 
Der in Crimmitschau wohnhafte Sohn 
Ernst Weller hat am 19.10.1931 telegra- 
f1 sch mitgeteilt, dass die entstandenen 
Kosten durch Versicherung sowie durch 
seine Söhne gedeckt werden. 
Ein Ersatz ist bis jetzt nicht geleit 
tet; die BFB. wird ihre Bemühungen um 
die Erstattung der Kosten fortsetzen. 
Beschluss: 
1. Ernst Weller, Jnv.Rentner in Dietenheim, + am 17.10.1931 
im Bez.Krankenhaus Laupheim als Sozialrentner anzuerkennan 
und die auf ihn entstandenen Krankheit«- und Beerdigungs 
kosten als verpflichteter Fürsorgeverband zu begleichen, 
2. dessen Sohn Ernst Weller in Crimmitschau gemäss seiner Zu 
sage vom 19.10.1931 zu seiner Ersatzpflicht anzuhalten. 
§ 29. 
Die OFB. Orsenhausen hat am 25.11. 
■ . 
1931 mündlich bei der BFB. um die Auf 
nahme der ledigen Ursula Maier, Jnv.Rent; 
nerin, geb. 13.7.1845 in Orsenhausen in 
die Soz.Rentnerfürsorge nachgesucht. 
Maier lebt im gemeinsamen Haushalt 
mit einer ledigen 62 Jahre alten Nichte.
	        
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