Sitzung am 3-. Dezember 1931.
werden.
Jrgend eine Krankenkasse kommt zur
Bezahlung der Kosten nicht in Betracht.
Beschluss;
Gustav Walter in Oberkirchberg als Soz.Rentner anzuerkennen
und die auf ihn entstehenden Krankheitskosten in voller Höhe
als einmaligen Beitrag zu übernehmen.
§ 31.
Die OFB. Oberkirchberg hat für den
Soz.Rentner Franz Zängerle in Oberkirch
berg darum nachgesucht, einen Beitrag
zu den entstehenden Krankheitskosten
zu verwilligen.
Zängerle ist am 24.3.1862 geboren
und verheiratet mit Philomina geb.
Schnell, geb. 21.4.1865.
Die Eheleute Zängerle haben ein
Eigenheim im Wert von ca. 2000 RM.
Die Jnv.Rente beträgt monatlich
39,35 RM.
Die 2 Kinder sind nicht Unterhalts»
fähig. Die Tochter ist 35 Jahre alt,
ledig und hat für 1 Kind zu sorgen; aus :
serdem ist sie seit 15.4.1931 ausgesteu
ert. Der Sohn Franz ist Fabrikarbeiter
und verheiratet.
Eine Krankenkasse kommt für die Be
zahlung der Kosten nicht in Betracht.
Zängerle ist am 9.5.1931 gestorben.
Dessen Witwe bezieht eine Witwenrente