Full text: Kreiswohlfahrtsamt Laupheim Protokoll des Ausschusses vom 14.8.1931 bis 30.10.1933 Band III Seite 597-894

Sitzung am 3-. Dezember 1931. 
werden. 
Jrgend eine Krankenkasse kommt zur 
Bezahlung der Kosten nicht in Betracht. 
Beschluss; 
Gustav Walter in Oberkirchberg als Soz.Rentner anzuerkennen 
und die auf ihn entstehenden Krankheitskosten in voller Höhe 
als einmaligen Beitrag zu übernehmen. 
§ 31. 
Die OFB. Oberkirchberg hat für den 
Soz.Rentner Franz Zängerle in Oberkirch 
berg darum nachgesucht, einen Beitrag 
zu den entstehenden Krankheitskosten 
zu verwilligen. 
Zängerle ist am 24.3.1862 geboren 
und verheiratet mit Philomina geb. 
Schnell, geb. 21.4.1865. 
Die Eheleute Zängerle haben ein 
Eigenheim im Wert von ca. 2000 RM. 
Die Jnv.Rente beträgt monatlich 
39,35 RM. 
Die 2 Kinder sind nicht Unterhalts» 
fähig. Die Tochter ist 35 Jahre alt, 
ledig und hat für 1 Kind zu sorgen; aus : 
serdem ist sie seit 15.4.1931 ausgesteu 
ert. Der Sohn Franz ist Fabrikarbeiter 
und verheiratet. 
Eine Krankenkasse kommt für die Be 
zahlung der Kosten nicht in Betracht. 
Zängerle ist am 9.5.1931 gestorben. 
Dessen Witwe bezieht eine Witwenrente
	        
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