Sitzung am 3. Dezember 1931.
Das Wohlfahrtsamt Ulm hat Ernst eine
Vorschuss von -: 25 RM. gewährt.
Beschluss :
Josefa Ernst, Jnv.Rentnerin aus Oberkirchberg nach wie vor
als Soz.Rentnerin anztierkennen nnd ihr die bisher gewährte
laufende Monatsbeihilfe mit 15 RM. nach Austritt aus dem
Bez.Krankenhaus Laupheim ( ab Mai 1931 ) unter Anrechnung des
durch das Wohlfahrtsamt Ulm gewährten Vorschusses von 25 RM.
weiterzureichen.
§ 33.
Die laufende Unterstützungsempfänge
rin Erl. Marie Schick in Laupheim hat un
die Erhöhung ihrer Kleinrentnerbeihilfe
von 30 RM. auf 50 RM. nachgesucht mit
dem Bemerken, dass sie ihre bisherigen
2 Mieter inf. Versetzung nach auswärts
verloren habe und dadurch ihr Einkommen
sich wesentlich veringert hätte.
Erl. Schick hat zudem an ständigen
Monatsausgaben für Krankenkasse, Steuern
Wasserzins, Lichtgeld rd. 16 RM.
Sie steht im 56. Lebensjahr und ist
seit Jahren herzleidend.
Durch Vorbescheid vom 24.11.1931 er
hielt die Gesuchstellerin einen Vorschuß
mit 20 RM.
Die OFB. Laupheim befürwortet den
Antrag Schick, zumal zu Gunsten der BEB.
eine Sicherungshypothek bis zu 2000 RM.
geleistet ist.