Full text: Kreiswohlfahrtsamt Laupheim Protokoll des Ausschusses vom 14.8.1931 bis 30.10.1933 Band III Seite 597-894

Sitzung am 3. Dezember 1932. 
§ 42. 
Albert Herrmann, fr.Werkzeugarbeiter 
in Laupheim hat am 30.10.1931 bei der 
BFB. wegen Erwerbsunfähigkeit und unge 
nügendem Einkommen um öff.Fürsorge nach« 
'gesucht. 
Herrmann ist am 25.8.1872 geboren & 
verheiratet mit Rosine geb. Mayer, geb. 
am 26.8.1879. Es sind 4 Kinder da und 
zwar 2 Söhne und 2 Töchter, wovon 1 
Tochter bereits für 1 Kind zu sorgen 
hat. Alle 4 Kinder sind noch ledig. 
Die 2 Söhne sind z.Zt. arbeitslos; 
die 2 Töchter haben auch nur geringen 
Verdienst. Die Kinder sind daher nicht 
unterhaltsfähig. 
Der Antragsteller hat z.Zt. eine mo 
natliche Jnv.Rente von -: 41,75 RM. 
Vermögen hat er angeblich nicht. 
Er wohnt in Miete und bezahlt hiefür 
monatlich -: 12 RM.- Dazu kommen noch 
für Lichtgeld, Wasserzins, Vers.Beitrag 
etc. weitere -: 6,50 RM. monatlich. 
Herrmann ist seit 1.10.1930 ausge 
steuert, nachdem er seit 29.7.1928 ohne 
Arbeit und Verdienst ist. 
Die OFB.Laupheim glaubt dessen An 
trag nicht befürworten zu können. 
Beschluss: 
Albert Herrmann in Laupheim als Soz.Rentner anzuerkennen und ihm 
für die Monate November 1931 bis Februar 1932 den Mietzins mit derzT 
-: 12 RM. monatlich 
48 RM. zu bezahlen.
	        
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