Sitzung am 3. Dezember 1932.
§ 42.
Albert Herrmann, fr.Werkzeugarbeiter
in Laupheim hat am 30.10.1931 bei der
BFB. wegen Erwerbsunfähigkeit und unge
nügendem Einkommen um öff.Fürsorge nach«
'gesucht.
Herrmann ist am 25.8.1872 geboren &
verheiratet mit Rosine geb. Mayer, geb.
am 26.8.1879. Es sind 4 Kinder da und
zwar 2 Söhne und 2 Töchter, wovon 1
Tochter bereits für 1 Kind zu sorgen
hat. Alle 4 Kinder sind noch ledig.
Die 2 Söhne sind z.Zt. arbeitslos;
die 2 Töchter haben auch nur geringen
Verdienst. Die Kinder sind daher nicht
unterhaltsfähig.
Der Antragsteller hat z.Zt. eine mo
natliche Jnv.Rente von -: 41,75 RM.
Vermögen hat er angeblich nicht.
Er wohnt in Miete und bezahlt hiefür
monatlich -: 12 RM.- Dazu kommen noch
für Lichtgeld, Wasserzins, Vers.Beitrag
etc. weitere -: 6,50 RM. monatlich.
Herrmann ist seit 1.10.1930 ausge
steuert, nachdem er seit 29.7.1928 ohne
Arbeit und Verdienst ist.
Die OFB.Laupheim glaubt dessen An
trag nicht befürworten zu können.
Beschluss:
Albert Herrmann in Laupheim als Soz.Rentner anzuerkennen und ihm
für die Monate November 1931 bis Februar 1932 den Mietzins mit derzT
-: 12 RM. monatlich
48 RM. zu bezahlen.