Sitz ung am 'S. Dezember 1931.
§ 41.
Ludwig Gru ndg elr , Hilfsarbeiter in
Dorndorf hat am 29.9.1931 für seine
I
Ehefrau Marie Grundgeir geb. Krautmann
in Dorndorf Wochenhilfe beantragt, nach
dem sie am 26.9.1931 das Kind Sofie ge=
boren hat.
Der Ehemann ist seit 4.9.1931 inf.
Unfall arbeitsunfähig und bezieht z.Zt.
ein Krankengeld von wöchentlich 16,10 M
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wovon für Miete 8 HM. monatlich abgehen.
Vermögen hat Grundgeir nicht.
An eine Krankenkasse besteht nach den
vorgelegten Bescheinigungen ein Ansprucl
nicht.
Äusser dem Neugeborenen sind 2 Kin
der im Alter von 4 & 2 Jahren da.
Die OFB. Dorndorf befürwortet eine
Unterstützung.
Durch Vorbescheid vom 29.9.1931
erhielt Grundgeir einmalig 30 RM.
Beschluss:
1. Der Wöchnerin Marie Grundgeir—Dorndorf eine einmalige Bei
hilfe von -: 30 RM. zu verwilligen,
2. der Hebamme Kienzle-Jllerrieden die Gebühr mit —: 36 RM.
direkt auszubezahlen.