Sitzung am 3. Dezenber 1931.
§ 42.
Johann Bottenschein . Taglöhner in
Mietingen hat am 5.9.1931 bei der BFB.
für seine Ehefrau Jda Bottenschein geb.
Riederer in Mietingen Woehenfürsorge be
antragt , nachdem sie am 4.9.1931 das
Kind Maria Anna geboren hat.
Die Kindsmutter ist gleichen Tags
im Bez.Krankenhaus Laupheim gestorben.
Der Ehemann ist z.Zt. arbeitslos.
Er ist mit seiner Familie in öff. Unter
stützung der OFB. Mietingen.
Er hat weder Einkommen noch Vermögen.
Ein Anspruch an eine Krankenkasse be
steht nicht.
Äusser dem Neugeborenen sind 7 Kinder
im Alter von 11 bis 3 Jahren vorhanden.
Die OFB. Mietingen befürwortet den
Antrag aufs dringlichste.
B eschluss:
Die auf die + Wöchnerin Jda Bottenschein-Mietingen entstande
nen Hebammen- Arzt- Apotheker- etc. Kosten zu übernehmen.
§ 43.
Georg Schiener, Kistenmacher und
Kriegsbeschädigter in Schwendi musste
in den Jahren 1930/1931 vorübergehend
in öff. Fürsorge genommen werden.
Dessen Gesamtaufwand beträgt 1t.
Eormerkungsbuch Ziff.4. -: 266,60 HM.