Full text: Kreiswohlfahrtsamt Laupheim Protokoll des Ausschusses vom 14.8.1931 bis 30.10.1933 Band III Seite 597-894

Sitzung am 3. Dezember 1931. 
§ 44. 
Streitigkeit zwischen dem BFV.Lauphei m 
und der Gemeinde Wain wegen der Kosten= 
anteilspflicht an den Fürsorgekosten 
für den Soz.Rentner Eugen Walcher in 
Pfingstweide. 
Die MARK. Stuttgart hat mit Erlass 
vom 2.10.1931 an das Oberamt Laupheim 
ein neueres Urteil des Württ.Verwal= 
tungsgerichtshofs übermittelt, in dem 
grundsätzlich zu der Frage des Art.22 
Abs.3 LFV. Stellung genommen ist und in 
welchem wie folgt entschieden wurde: 
„ dass nur die Gemeinden zu einem An 
teil an den Fürsorgekosten herangezogen 
werden dürfen, in denen Jeweils der 
Hilfsbedürftige seinen gewöhnlichen Auf 
enthalt hat, und nur für die Zeitdauer 
dieses gewöhnlichen Aufenthalts, ferner 
dass ein Bezirksfürsorgeverband nur 
Gemeinden seines eigenen Bezirks mit 
einem Kostenanteil in Anspruch nehmen 
dürfe. ” 
Die MABK. führt dann in dem oben 
erwähnten Erlass aus, dass hienach eine 
Kostenbeteiligung der Gemeinde Wain an 
dem seit 1.4.1927 entstandenen Fürsorge® 
aufwand nicht in Frage kommen kann, wes= 
halb dem BFV. Laupheim die Zurücknahme 
seines am 30.1.1930 gestellten Antrags 
nahezulegen ist. 
Das Oberamt Laupheim hat mit Erlass 
vom 18.11./I.12.1931 die BFB. veranlasst 
T ’ 
die Angelegenheit nochmals dem Bezirks® 
fürsorgeausschuss zur Beratung und Be="
	        
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