Sitzung am 3. Dezember 1931.
§ 44.
Streitigkeit zwischen dem BFV.Lauphei m
und der Gemeinde Wain wegen der Kosten=
anteilspflicht an den Fürsorgekosten
für den Soz.Rentner Eugen Walcher in
Pfingstweide.
Die MARK. Stuttgart hat mit Erlass
vom 2.10.1931 an das Oberamt Laupheim
ein neueres Urteil des Württ.Verwal=
tungsgerichtshofs übermittelt, in dem
grundsätzlich zu der Frage des Art.22
Abs.3 LFV. Stellung genommen ist und in
welchem wie folgt entschieden wurde:
„ dass nur die Gemeinden zu einem An
teil an den Fürsorgekosten herangezogen
werden dürfen, in denen Jeweils der
Hilfsbedürftige seinen gewöhnlichen Auf
enthalt hat, und nur für die Zeitdauer
dieses gewöhnlichen Aufenthalts, ferner
dass ein Bezirksfürsorgeverband nur
Gemeinden seines eigenen Bezirks mit
einem Kostenanteil in Anspruch nehmen
dürfe. ”
Die MABK. führt dann in dem oben
erwähnten Erlass aus, dass hienach eine
Kostenbeteiligung der Gemeinde Wain an
dem seit 1.4.1927 entstandenen Fürsorge®
aufwand nicht in Frage kommen kann, wes=
halb dem BFV. Laupheim die Zurücknahme
seines am 30.1.1930 gestellten Antrags
nahezulegen ist.
Das Oberamt Laupheim hat mit Erlass
vom 18.11./I.12.1931 die BFB. veranlasst
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die Angelegenheit nochmals dem Bezirks®
fürsorgeausschuss zur Beratung und Be="