Full text: Kreiswohlfahrtsamt Laupheim Protokoll des Ausschusses vom 14.8.1931 bis 30.10.1933 Band III Seite 597-894

Sitzung am 3. -Dezember 1931. 
Schlussfassung vorzulegen. 
Jn der heutigen Sitzung nimmt die 
BFB. auf den bisherigen Vorgang Bezug 
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und weist darauf hin, dass von Anfang *> 
an der Standpunkt vertreten ist, dass ( 
Wain als „ gew.Aufenthalt ” des Walcher 
anzusehen ist, nachdem er srzt. in An 
wendung des Urteils des Bundesamts für 
t 
das Heimatwesen vom 28.2.1925 durch 
die LFB. Stuttgart an die BFB. Laupheim 
abgegeben wurde mit der Begründung, 
dass diese Person in Halbertshof Gde. | 
Wain ihren gew. Aufenthalt hatte. 
lieber die Frage des „ gew.Aufent 
halts ” hat das Oberamt Laupheim am 
- 
15.1.1930 in I. Jnstanz entschieden, 
dagegen die MABK. als II. Jnstanz 
bis heute noch nicht, obwohl die BFB. 
Laupheim bereits am 30.1.1930 die Ent 
scheidung der MABK. angerufen hat. 
Jn der Aussprache kommt zum Ausdruck 
s 
dass das Urteil des Württ.Verwaltungs= 
gerichtshofs vom 1.7.1931 auf den gegen 
wärtigen Fall nicht zutrifft, nachdem 
der „ gew.Aufenthalt " des Walcher bis 
lang Wain ist und durch dessen Unter 
bringung in Pfingstweide kein neuer 
Aufenthalt begründet wurde. 
Beschluss: 
Bei der MABK. Stuttgart erneut zu beantragen, die Gemeinde 
Wain zu verpflichten, die dem BFV. Laupheim entstandenen
	        
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