Full text: Kreiswohlfahrtsamt Laupheim Protokoll des Ausschusses vom 14.8.1931 bis 30.10.1933 Band III Seite 597-894

iM- 
Sitzun^ am 3. Dezenber 1931. 
Kosten seit 1.4.1927 bis heute sowie die Kosten des Streits 
zu erstatten, nachdem der gew. Aufenthalt des Walcher nach 
früheren Entscheidungen in Halbertshof Gde.Wain ist und 
Walcher durch seine Verbringung in die Anstalt Pfingstweide 
einen neuen Aufenthalt nicht begründet hat. 
§ 45. 
Beschwerdesache Franz Rugel-Ulm. 
Rügel hat gegen den Beschluss unse 
res Ausschusses vom 14.8.1931 § 37 durch 
seinen Vertreter Gauzweiggeschäftsstelle 
des Reichsbunds der Kriegsbeschädigten 
in Ulm bei der MABK. Stuttgart Beschwer 
de eingelegt. 
I 
Die MABK. Stuttgart hat mit Erlass 
vom 21.9.1931 das Oberamt Ulm veranlasst 
das Erforderliche einzuleiten und das 
Oberamt Ulm hat mit Erlass vom 24.9./ 
20.11.1931 das Städt.Wohlfahrtsamt Ulm 
angewiesen, Rugel nach den fürsorgerecht' 
liehen Bestimmungen als vorläufig ver 
pflichteter Fürsorgeverband zu betreuen, 
wenngleich durch einen früheren Be 
schluss der BFV. Laupheim Rugel in Eigen 1 
fürsorge genommen hatte. Nach der beste 
henden Rechtssprechung kann nur der BFV. 
Ulm-Stadt um Fürsorge angegangen werden. 
Das Bundesamt für Heimatwesen hat in 
seiner Entscheidung Nr.33 Band 69 den 
Leitsatz zu Grunde gelegt: „ Der BFV. 
des tatsächlichen Aufenthalts hat der 
Hilfsbedürftigkeit ohne Rücksicht darauf
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.