Sitzung; am 3. Dezember 1931.
abzulielfen, ob ein anderer Verband end=
gültig fürsorgepflichtig ist.”
Da kugel in Ulm wohnhaft ist und
dort seinen tatsächlichen Aufenthalt hat
finden die vorstehend wiedergegebenen
S
Entscheidungen auf die Fürsorge für ihn
Anwendung.
Das Stadt. Wohlfahrtsamt Ulm hat
demgemäss am 1.12.1931 hieher mitgeteilt
dass Kugel durch den Fürsorgeausschuss
des BFV. Ulm-Stadt als vorläufig ver
pflichteter Fürsorgeverband betreut
wird und über das Ausmass der Fürsorge
zu entscheiden hat.
Der Ausschuss nimmt hievon Kenntni s
und kommt gleichzeitig zu dem
Beschluss :
Franz Kugel aus Oberkirchberg, wohnhaft in Ulm dadurch in Eigen
fürsorge zu nehmen, dass im Bezirk Laupheim eine geeignete Un
terkunft ( Stadt Laupheim ) beschafft wird.
Zur Urkunde !
Gesehen !
Landrat
Schriftführer:
Kechn.Rat