21
§ 27
Wettbewerb für die Planung eines Kreisver-
waltungsgebäudes.
Zu dem soeben beschlossenen Wettbewerb werden nach
den Vorschlägen der Verwaltung vorab folgende grundsätz
liche Einzelheiten festgelegt, die bei der Aufstellung
des Programmes und den Verhandlungen mit dem Wettbewerbs
ausschuß vertreten werden sollen. Ziff. 1 wird mit 9 Stim
men bei 2 Enthaltungen, im übrigen wird einstimmig
beschlossen;
1. für den Wettbewerb die Architekten des Landkreises
Biberach einzuladen, wobei sich diese Einladung auf
freischaffende Architekten beschränkt. Außerdem soll
eine Reihe von neuen Verwaltungsgebäuden besichtigt
werden, und nach näherer Entscheidung des Kreisrats
sollen 5 Architekten mit diesbezüglicher Erfahrung
zusätzlich zum Wettbewerb eingeladen werden. Zwei
weitere Architekten soll der BLA benennen können.
Die Besichtigungsreise des Kreisrats soll aber erst
erfolgen, wenn die wesentlichen Punkte des Raumpro
grammes aufgestellt sind;
2. ein Preisgericht aus 9 Personen zu bilden, bestehend
aus 5 Fachrichtern und 4 Laienrichtern. Fachpreisrich
ter sollen sein; Kreisbaumeister Maier und Stadtbaurat
Hauschild; der BDA soll 3 weitere benennen, sowie die
Stellvertreter. Laienrichter sollen sein; der Landrat,
der Kreispfleger, Kreisrat Leger und Kreisrat Hand-
gretinger; Stellvertreter: die Kreisräte Hagel, Habrik
und Sauter;
3. zu Vorprüfern zu bestellen; die Kreisbaumeister Ceppa
und Weber;
4. mit der Ausarbeitung des Raumprogrammes die Kreispflege
unter Beiziehung der Kreisbaumeisterstelle Biberach zu
beauftragen;
5. zum Raumprogramm folgende Grundsätze festzulegen:
a) Sämtliche Dienststellen des Landratsamts sollen im
Gebäude untergebracht werden können. Eine Ausnahme
gilt nur für die Kraftfahrzeugzulassungsstelle. Es
soll Wettbewerbsaufgabe sein, die Kraftfahrzeugzu
lassungsstelle möglichst in einem Nebenbau unterzu
bringen. Die Verwaltung soll auch ermächtigt sein,
sich um geeignetes Gelände in der Nachbarschaft um
zusehen und entsprechende Verhandlungen zu führen.