Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

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§ 27 
Wettbewerb für die Planung eines Kreisver- 
waltungsgebäudes. 
Zu dem soeben beschlossenen Wettbewerb werden nach 
den Vorschlägen der Verwaltung vorab folgende grundsätz 
liche Einzelheiten festgelegt, die bei der Aufstellung 
des Programmes und den Verhandlungen mit dem Wettbewerbs 
ausschuß vertreten werden sollen. Ziff. 1 wird mit 9 Stim 
men bei 2 Enthaltungen, im übrigen wird einstimmig 
beschlossen; 
1. für den Wettbewerb die Architekten des Landkreises 
Biberach einzuladen, wobei sich diese Einladung auf 
freischaffende Architekten beschränkt. Außerdem soll 
eine Reihe von neuen Verwaltungsgebäuden besichtigt 
werden, und nach näherer Entscheidung des Kreisrats 
sollen 5 Architekten mit diesbezüglicher Erfahrung 
zusätzlich zum Wettbewerb eingeladen werden. Zwei 
weitere Architekten soll der BLA benennen können. 
Die Besichtigungsreise des Kreisrats soll aber erst 
erfolgen, wenn die wesentlichen Punkte des Raumpro 
grammes aufgestellt sind; 
2. ein Preisgericht aus 9 Personen zu bilden, bestehend 
aus 5 Fachrichtern und 4 Laienrichtern. Fachpreisrich 
ter sollen sein; Kreisbaumeister Maier und Stadtbaurat 
Hauschild; der BDA soll 3 weitere benennen, sowie die 
Stellvertreter. Laienrichter sollen sein; der Landrat, 
der Kreispfleger, Kreisrat Leger und Kreisrat Hand- 
gretinger; Stellvertreter: die Kreisräte Hagel, Habrik 
und Sauter; 
3. zu Vorprüfern zu bestellen; die Kreisbaumeister Ceppa 
und Weber; 
4. mit der Ausarbeitung des Raumprogrammes die Kreispflege 
unter Beiziehung der Kreisbaumeisterstelle Biberach zu 
beauftragen; 
5. zum Raumprogramm folgende Grundsätze festzulegen: 
a) Sämtliche Dienststellen des Landratsamts sollen im 
Gebäude untergebracht werden können. Eine Ausnahme 
gilt nur für die Kraftfahrzeugzulassungsstelle. Es 
soll Wettbewerbsaufgabe sein, die Kraftfahrzeugzu 
lassungsstelle möglichst in einem Nebenbau unterzu 
bringen. Die Verwaltung soll auch ermächtigt sein, 
sich um geeignetes Gelände in der Nachbarschaft um 
zusehen und entsprechende Verhandlungen zu führen.
	        
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