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b) für andere Behörden soll kein Raum eingeplant wer
den, mit Ausnahme für das Bezirksschulamt.
c) Reserven sollen geschaffen werden, jedoch möglichst
nicht in der Weise, daß ein Stock freigelassen wird,
sondern daß die Reserveräume den einzelnen Dienst
stellen angegliedert sind.
d) Ein Kreistagssaal muß eingeplant werden und ebenso
eine Kantine. Kreistagssaal und Kantine sollen so
geplant werden, daß sie sich auch für Bürgermeister
dienstbesprechungen eignen. Im gleichen Bereich soll
sich auch das Sitzungszimmer des Kreisrats befinden.
Der Sitzungssaal soll möglichst im obersten
Stockwerk sein.
e) Beim Dienstzimmer des Landrats ist noch ein Besprechungs
zimmer vorzusehen.
f) Eine Dienstwohnung für den Landrat soll ebenfalls
vorgesehen werden.
g) Im Wettbewerb soll verlangt werden, daß für die Büro
räume keine aufgelöste Glasfront geplant wird; für
diesen Bereich soll die Größe der Fenster für eine
gute Belichtung und Belüftung begrenzt sein.
h) Waschbecken sollen für die einzelnen Diensträume
nicht vorgesehen sein, dafür soll in anderer Weise
für ausreichende Toilettenräume und Waschgelegen
heiten gesorgt werden.
§ 28
Schuldaufnahme der Kreissparkasse Biberach.
Der Verwaltungsrat der KreisSparkasse Biberach hat
am 17. November 1961 beschlossen, ein Darlehen über DM
57.000, aus der Kreditaktion „Einmalige Sondermaßnahme
zur Verbesserung der Lage bäuerlicher Familienbetriebe -
Darlehen für Betriebsanpassung und BetriebsVerbesserung"
aufzunehmen. Dieses Darlehen wird an 8 verschiedene Dar
lehensnehmer ausgeliehen. Die näheren Bedingungen über
dieses Darlehen werden dem Kreisrat bekanntgegeben. Die
Kreissparkasse benötigt zu dieser Schuldaufnähme die Zu
stimmung des Gewährverbandes.