Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

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§ 52 
Erhöhung der Schwesterngestellungsgelder. 
Der Verwaltung ist bekannt geworden, daß die Stadt 
Ravensburg ihre SchwesterngeStellungsgelder von 120,— 
DM auf 160,— DM monatlich erhöht hat. Diesem Vorgang 
hat sich auch der Landkreis Ravensburg angeschlossen. 
In dieser Situation bleibt dem Landkreis praktisch nichts 
anderes übrig, als gleichzuziehen und für die Ordens 
schwestern des Klosters Reute ebenfalls 160,— DM im 
Monat zu geben. Eine Aufforderung des Klosters Reute 
liegt zwar nicht vor, aber man kann es sich nicht lei 
sten, weniger zu zahlen als andere Krankenhausträger. 
Nach Beratung wird 
beschlossen: 
die SchwesterngeStellungsgelder für die Ordensschwestern 
des Klosters Reute ab 1. April 1962 auf monatl. 160,— DM 
zu erhöhen. 
§ 35 
Schwesternsituation im Kreiskrankenhaus Laupheim. 
Der Kreisrat wird darüber unterrichtet, daß die Steyler 
Missionsschwestern neuerdings Interesse zeigen, das Kreis 
krankenhaus Laupheim zu übernehmen. Auf Wunsch der Steyler 
Missionsschwestern fand eine diesbezügliche Besprechung 
statt. Die Entscheidung ist noch nicht getroffen. Der Kreis 
rat soll deshalb heute über diese Situation nur unterrichtet 
werden. 
Es wird einstimmig 
beschlossen: 
von diesem Sachverhalt Kenntnis zu nehmen.
	        
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