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§ 52
Erhöhung der Schwesterngestellungsgelder.
Der Verwaltung ist bekannt geworden, daß die Stadt
Ravensburg ihre SchwesterngeStellungsgelder von 120,—
DM auf 160,— DM monatlich erhöht hat. Diesem Vorgang
hat sich auch der Landkreis Ravensburg angeschlossen.
In dieser Situation bleibt dem Landkreis praktisch nichts
anderes übrig, als gleichzuziehen und für die Ordens
schwestern des Klosters Reute ebenfalls 160,— DM im
Monat zu geben. Eine Aufforderung des Klosters Reute
liegt zwar nicht vor, aber man kann es sich nicht lei
sten, weniger zu zahlen als andere Krankenhausträger.
Nach Beratung wird
beschlossen:
die SchwesterngeStellungsgelder für die Ordensschwestern
des Klosters Reute ab 1. April 1962 auf monatl. 160,— DM
zu erhöhen.
§ 35
Schwesternsituation im Kreiskrankenhaus Laupheim.
Der Kreisrat wird darüber unterrichtet, daß die Steyler
Missionsschwestern neuerdings Interesse zeigen, das Kreis
krankenhaus Laupheim zu übernehmen. Auf Wunsch der Steyler
Missionsschwestern fand eine diesbezügliche Besprechung
statt. Die Entscheidung ist noch nicht getroffen. Der Kreis
rat soll deshalb heute über diese Situation nur unterrichtet
werden.
Es wird einstimmig
beschlossen:
von diesem Sachverhalt Kenntnis zu nehmen.