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§ 34
Beiziehung des Dr. Weitz als Anästhesist.
Der Kreisrat hatte beschlossen, der Beiziehung
des Dr. Weitz als Anästhesist für einige Zeit zuzu
stimmen und die weitere Entscheidung von einem Er
fahrungsbericht abhängig zu machen. Den Erfahrungsbe
richt hat nun Chefarzt Dr. Schneiderhan am 8. Jan. 1962
erstattet. Er kommt in seinem Bericht zu dem Ergebnis,
daß man auf einen Narkosearzt nicht mehr verzichten
sollte. Die Verwaltung empfiehlt auf Grund dieses Er
fahrungsberichtes eine unbefristete Genehmigung.
Es wird einstimmig
beschlossen:
Dr. Weitz bis auf weiteres als Anästhesist in den Kreis
krankenhäusern Biberach, Laupheim und Ochsenhausen zu
verwenden.
§ 35
Dienstantritt des Baukontrolleurs Landthaler bei
der Kreisbaumeisterstelle Laupheim.
Der Bewerber Landthaler wurde als Baukontrolleur
für die Kreisbaumeisterstelle Laupheim eingestellt. Er
kann den Dienst unter Einhaltung der Kündigungsfrist
auf 1. April 1962 antreten. Die Verwaltung hatte sich
zunächst bemüht, die Zustimmung zur Abkürzung der Kün
digungszeit vom bisherigen Arbeitgeber, Architekt Mann
in Laupheim, zu erhalten. Diese Zustimmung wurde ver
weigert. Architekt Mann beantragt nun eine Verlängerung
der Kündigungszeit um mehrere Monate.
Der Kreisrat vertritt die Auffassung, daß die der
zeitige personelle Situation bei der Kreisbaumeister
stelle Laupheim die Zustimmung zu einem solchen Antrag
nicht zuläßt.
Es wird daher bei Enthaltung des Kreisrats Hagel
beschlossen:
den Dienstantritt des Baukontrolleurs Landthaler auf
1. April 1962 zu verlangen.