Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

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§ 34 
Beiziehung des Dr. Weitz als Anästhesist. 
Der Kreisrat hatte beschlossen, der Beiziehung 
des Dr. Weitz als Anästhesist für einige Zeit zuzu 
stimmen und die weitere Entscheidung von einem Er 
fahrungsbericht abhängig zu machen. Den Erfahrungsbe 
richt hat nun Chefarzt Dr. Schneiderhan am 8. Jan. 1962 
erstattet. Er kommt in seinem Bericht zu dem Ergebnis, 
daß man auf einen Narkosearzt nicht mehr verzichten 
sollte. Die Verwaltung empfiehlt auf Grund dieses Er 
fahrungsberichtes eine unbefristete Genehmigung. 
Es wird einstimmig 
beschlossen: 
Dr. Weitz bis auf weiteres als Anästhesist in den Kreis 
krankenhäusern Biberach, Laupheim und Ochsenhausen zu 
verwenden. 
§ 35 
Dienstantritt des Baukontrolleurs Landthaler bei 
der Kreisbaumeisterstelle Laupheim. 
Der Bewerber Landthaler wurde als Baukontrolleur 
für die Kreisbaumeisterstelle Laupheim eingestellt. Er 
kann den Dienst unter Einhaltung der Kündigungsfrist 
auf 1. April 1962 antreten. Die Verwaltung hatte sich 
zunächst bemüht, die Zustimmung zur Abkürzung der Kün 
digungszeit vom bisherigen Arbeitgeber, Architekt Mann 
in Laupheim, zu erhalten. Diese Zustimmung wurde ver 
weigert. Architekt Mann beantragt nun eine Verlängerung 
der Kündigungszeit um mehrere Monate. 
Der Kreisrat vertritt die Auffassung, daß die der 
zeitige personelle Situation bei der Kreisbaumeister 
stelle Laupheim die Zustimmung zu einem solchen Antrag 
nicht zuläßt. 
Es wird daher bei Enthaltung des Kreisrats Hagel 
beschlossen: 
den Dienstantritt des Baukontrolleurs Landthaler auf 
1. April 1962 zu verlangen.
	        
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