- 27
§ 36
Gewährung eines Arbeitgeberdarlehens an
Baukontrolleur Landthaler.
Landthaler benötigt für seine Tätigkeit bei der Kreis
baumeisterstelle Laupheim ein Kraftfahrzeug. Dieses Kraft
fahrzeug wurde auch bestellt und soll Mitte Februar 1962
ausgeliefert werden. Landthaler ist aber nicht in der Lage
den vollen Kaufpreis aus eigenen Mitteln zu bezahlen. Es '
ist üblich, daß der Arbeitgeber in solchen Fällen mit einem
zinslosen Darlehen aushilft.
Entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung wird ein
stimmig
beschlossen;
1. ein zinsloses Darlehen von 2.000,— DM zu genehmigen;
2. die Tilgung auf monatlich 50,— DM festzusetzen.
§ 37
Richtlinien über die Gewährung von Baudarlehen.
Im Gemeinsamen Amtsblatt vom 16. Jan. 1962 wurden
die Richtlinien des Finanzministeriums über die Gewährung
von Arbeitgeberdarlehen an Landesbedienstete zur Förderung
von .Eigenheimen und Eigentumswohnungen vom 14.12.1961 ver
öffentlicht. Diese Richtlinien sind recht fortschrittlich.
Die Neuregelung wird im wesentlichen bekanntgegeben.
In der Beratung vehtritt der Kreisrat die Auffassung,
daß diese Richtlinien auch für die Bediensteten des Land
kreises übernommen werden sollten. Diese Regelung kann
aber aus grundsätzlichen Erwägungen nicht für die bis
herigen Fälle angewandt werden. Es ist aber Auffassung
des Kreisrats, die Zins- und Tilgungsbedingungen dieser
Richtlinien auch für die Altfälle ab 1.1.1962 zu über
nehmen.
Es wird einstimmig
beschlossen: