Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

- 27 
§ 36 
Gewährung eines Arbeitgeberdarlehens an 
Baukontrolleur Landthaler. 
Landthaler benötigt für seine Tätigkeit bei der Kreis 
baumeisterstelle Laupheim ein Kraftfahrzeug. Dieses Kraft 
fahrzeug wurde auch bestellt und soll Mitte Februar 1962 
ausgeliefert werden. Landthaler ist aber nicht in der Lage 
den vollen Kaufpreis aus eigenen Mitteln zu bezahlen. Es ' 
ist üblich, daß der Arbeitgeber in solchen Fällen mit einem 
zinslosen Darlehen aushilft. 
Entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung wird ein 
stimmig 
beschlossen; 
1. ein zinsloses Darlehen von 2.000,— DM zu genehmigen; 
2. die Tilgung auf monatlich 50,— DM festzusetzen. 
§ 37 
Richtlinien über die Gewährung von Baudarlehen. 
Im Gemeinsamen Amtsblatt vom 16. Jan. 1962 wurden 
die Richtlinien des Finanzministeriums über die Gewährung 
von Arbeitgeberdarlehen an Landesbedienstete zur Förderung 
von .Eigenheimen und Eigentumswohnungen vom 14.12.1961 ver 
öffentlicht. Diese Richtlinien sind recht fortschrittlich. 
Die Neuregelung wird im wesentlichen bekanntgegeben. 
In der Beratung vehtritt der Kreisrat die Auffassung, 
daß diese Richtlinien auch für die Bediensteten des Land 
kreises übernommen werden sollten. Diese Regelung kann 
aber aus grundsätzlichen Erwägungen nicht für die bis 
herigen Fälle angewandt werden. Es ist aber Auffassung 
des Kreisrats, die Zins- und Tilgungsbedingungen dieser 
Richtlinien auch für die Altfälle ab 1.1.1962 zu über 
nehmen. 
Es wird einstimmig 
beschlossen:
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.