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1. die Richtlinien des Landes über die Gewährung von
Arbeitgeberdarlehen zur Förderung von Eigenheimen
und Eigentumswohnungen ab 10. Febr. 1962 zu über
nehmen;
2. im Rahmen der Haushaltsmittel den Landrat zur Ent
scheidung der Gesuche nach diesen Richtlinien zu er
mächtigen;
3. ab 1. Jan. 1962' die Tilgungsregelung der neuen Richt
linien für die Altfälle zu übernehmen und für die vor
handenen Altfälle vom gleichen Zeitpunkt an generell
2 % Zins festzusetzen.
§ 38
Amtskette für den Oberbürgermeister der Großen
Kreisstadt Biberach.
Ler Vorsitzende unterrichtet den Kreisrat bei einer
kurzen Abwesenheit von Oberbürgermeister Leger über seine
weiteren Verhandlungen mit Professor Fritz Möhler in
Schwäbisch Gmünd. Ler Vorsitzende ist überzeugt, daß
Professor Möhler eine sehr gediegene und gute Arbeit
liefern wird. Die Kosten werden 10.000,— DM betragen.
Nun hat der Juwelier Schilling von Stuttgart, der
aus Biberach stammt, angeboten, sich an dieser Amtskette
kostenmäßig zu beteiligen. Er will 5.000,— DM stiften.
Schilling will keinen Wert auf besondere Namensnennung
legen.
Der Kreisrat ist damit einverstanden, daß dieses
Angebot des Juweliers Schilling angenommen wird. Die
Amtskette wird damit einen Wert von 15.000,— DM dar
stellen.
§ 39
Niederschriften.
Die Niederschriften über die 18. Sitzung des Kreis
rats am 16. Nov. 1961 und die 6. Sitzung des Kreistags
am 7. Dez. 1961 werden bekanntgegeben. Einwendungen wer
den nicht erhoben.