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I. Teil; Öffentliche Sitzung
§ 1
Überplanmäßige Ausgaben bei Haushaltsstelle 511.73,
Rechnungsjahr 1961.
Bei der Haushaltsstelle 511.73, Rechnungsjahr 1961 (Steu
ern und Abgaben für das Kreiskrankenhaus Biberach), ist ein
Plansatz von 1 OOO,— DM vorhanden, während die unabwendbaren
Ausgaben 4 712,— DM ausmachen. Die überplanmäßige Mehrausgabe
von 3 712,— DM bedarf der Zustimmung des Kreisrats.
Nach Beratung wird
beschlossen;
die Zustimmung zu einer überplanmäßigen Ausgabe von 3 712,— DM
zu erteilen.
§ 2
Beitrag anläßlich der Flutkatastrophe
an der deutschen Nordseeküste.
Der Landkreistag Baden-Württemberg hat die Auffassung ver
treten, daß sich die Landkreise Hilfsmaßnahmen anläßlich der
großen Flutkatastrophe nicht entziehen können. Der Deutsche Land
kreistag hat auch zu entsprechenden Spenden aufgerufen. Er regt
an, eine Spende von 5 Dpf je Einwohner zu geben, so daß nach die
ser Empfehlung ein Beitrag von 5 000,— DM für den Landkreis
Biberach in Betracht käme.
.In der Beratung ist sich der Kreisrat sofort darüber einig,
daß eine solche Spende gegeben werden soll. Mittel sind im Haus
haltsplan 1962 nicht enthalten, so daß die Abdeckung aus Ver
stärkungsmitteln erfolgen müßte.
Es wird einstimmig
beschlossen:
1 .) anläßlich der Flutkatastrophe an der norddeutschen Küste
5 000,— DM zu spenden;
2 .) diese außerplanmäßige Ausgabe aus Verstärkungsmitteln abzu
decken.