§ 5
Beitrag an. den Schwäbischen Albverein.
Das Beitragsgesuch des Schwäbischen Albvereins vom 14.2.
1962 wird bekanntgegeben. Der Schwäbische Albverein strebt eine
Mitgliedschaft des Landkreises an mit einem entsprechenden Jah
resbeitrag.
In der Beratung wird die Auffassung vertreten, man solle
keine Mitgliedschaft erwerben, aber bis auf weiteres einen Jah
resbeitrag von 200,— DM für Zwecke des Albvereins im Landkreis
Biberach geben.
Es wird einstimmig
beschlossen;
1 .) die Mitgliedschaft abzulehnen;
2 .) dem Schwäbischen Albverein für seinen Zuständigkeitsbereich
Kreis Biberach eine laufende Spende von jährlich 200,— DM
zu bewilligen.
§ 4
Beitritt zur deutsch-französischen Gesellschaft.
Es besteht eine deutsch-französische Gesellschaft. Diese
hat gebeten, der Landkreis möge ihr beitreten.
Der Kreisrat vertritt die Auffassung, daß mit Rücksicht
auf die guten deutsch-französischen Beziehungen eine Mitglied
schaft erworben werden sollte gegen einen Jahresbeitrag von
20,— DM.
Es wird einstimmig
beschlossen:
die Mitgliedschaft um einen Jahresbeitrag von 20,— DM zu er
werben.