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§ 7
Landstraße II. Ordnung Bühl - Bußmannshausen.
Das Bürgermeisteramt Bühl hat in seinem Schreiben vom
15.1.1962 gegen den Beschluß des Kreistags vom 7.12.1961 pro
testiert, wonach der Ausbau Bühl — Bußmannshausen zurückge—
stellt wurde. Das Bürgermeisteramt stellt erneut den Antrag,
wenigstens die kurze Strecke innerhalb des Orts auszubauen.
In der Beratung vertritt man die Auffassung, daß es sich
hier um eine Entscheidung des Kreistags handelt, mit der sich
der Kreisrat zur Zeit nicht befassen könne. Man könne die Sache
allenfalls bei der nächsten Beratung des Straßenbauprogramms
wieder prüfen.
Es wird einstimmig
beschlossen:
die Angelegenheit bis zur Beratung des Straßenbauprogramms 1965
zurückzustellen.
§ 8
Abrechnung der Baukosten
für den Ausbau der Ortsdurchfahrt Oberessendorf
und der Landstraße II. Ordnung Oberessendorf bis Zuben.
Die Baumaßnahme ist fertiggestellt und abgerechnet. Die
Gesamtbaukosten berechnen sich auf 555 455,16 DM gegenüber
einem genehmigten Kostenvoranschlag von 580 000,— DM. Von den
Baukosten entfallen auf die Ortsdurchfahrt 120 655,99 DM. Der
übliche Gemeindebeitrag würde damit 12 065,— DM betragen.
Es wird einstimmig
beschlossen:
1 .) die Bauabrechnung anzuerkennen;
2 .) den Beteiligungsbetrag der Gemeinde anläßlich des Ausbaus
der Ortsdurchfahrt auf 12 065,— DM festzusetzen.