Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

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§ 7 
Landstraße II. Ordnung Bühl - Bußmannshausen. 
Das Bürgermeisteramt Bühl hat in seinem Schreiben vom 
15.1.1962 gegen den Beschluß des Kreistags vom 7.12.1961 pro 
testiert, wonach der Ausbau Bühl — Bußmannshausen zurückge— 
stellt wurde. Das Bürgermeisteramt stellt erneut den Antrag, 
wenigstens die kurze Strecke innerhalb des Orts auszubauen. 
In der Beratung vertritt man die Auffassung, daß es sich 
hier um eine Entscheidung des Kreistags handelt, mit der sich 
der Kreisrat zur Zeit nicht befassen könne. Man könne die Sache 
allenfalls bei der nächsten Beratung des Straßenbauprogramms 
wieder prüfen. 
Es wird einstimmig 
beschlossen: 
die Angelegenheit bis zur Beratung des Straßenbauprogramms 1965 
zurückzustellen. 
§ 8 
Abrechnung der Baukosten 
für den Ausbau der Ortsdurchfahrt Oberessendorf 
und der Landstraße II. Ordnung Oberessendorf bis Zuben. 
Die Baumaßnahme ist fertiggestellt und abgerechnet. Die 
Gesamtbaukosten berechnen sich auf 555 455,16 DM gegenüber 
einem genehmigten Kostenvoranschlag von 580 000,— DM. Von den 
Baukosten entfallen auf die Ortsdurchfahrt 120 655,99 DM. Der 
übliche Gemeindebeitrag würde damit 12 065,— DM betragen. 
Es wird einstimmig 
beschlossen: 
1 .) die Bauabrechnung anzuerkennen; 
2 .) den Beteiligungsbetrag der Gemeinde anläßlich des Ausbaus 
der Ortsdurchfahrt auf 12 065,— DM festzusetzen.
	        
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