Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

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§ 13 
Personelle Veränderungen im Kreiskrankenhaus Laupheim. 
Der Kreisrat wird unter Bezugnahme auf die Information 
in der Kreisratssitzung vom 9.2.1962 davon unterrichtet, daß 
die Steyler Missionsschwestern jetzt endgültig haben wissen 
lassen, daß sie das Laupheimer Haus übernehmen. Im Benehmen 
mit dem Kloster Beute könnte die Übernahme des Hauses auf 
1. Oktober 1962 erfolgen. 
Die gegenwärtige Vertragsfassung des Gestellungsvertrags 
wird dem Kreisrat bekanntgegeben. Man hat zu diesem Vertrag 
auch die- Stellungnahme der Krankenhausgesellschaft angefordert. 
Wesentliche Veränderungen sind nicht mehr zu erreichen, da die 
Forderungen des Klosters festliegen. Besprochen werden in der 
Beratung vor allem die Hauptpunkte des Vertragsentwurfs und das 
Schreiben des Landrats vom 26.2.1962. 
Der Kreisrat ist sich in der Beratung darüber einig, daß 
trotz der ungünstigeren Bedingungen gegenüber seither auf diese 
Forderungen der Steyler Missionsschwestern eingegangen werden 
muß. Das Kloster Reute hat den Landkreis wissen,lassen, daß 
sich seine Situation gegenüber dem Kündigungszeitpunkt erneut 
wesentlich verschlechtert habe. Es könne von den freiwerdenden 
Laupheimer Ordensschwestern keine nach Biberach überstellt wer 
den! Man wolle lediglich möglichst nach Ochsenhausen einige 
Schwestern abtreten mit Rücksicht auf die dortige besonders 
schlechte Situation. 
Schließlich wird einstimmig 
beschlossen; 
1 .) an den Kreistag den Antrag zu stellen, dem Schwesternwech 
sel im Kreiskrankenhaus Laupheim und den damit verbundenen 
Forderungen zuzustimmen; 
2 .) unter Voraussetzung der Ziffer 1 
a) dem Schreiben des Landrats vom 26.2.1962 zuzustimmen, 
b) den Vertragsentwurf in der vorgetragenen Fassung anzu 
nehmen, wobei die Verwaltung ermächtigt sein soll, die 
noch notwendigen redaktionellen Veränderungen vorzuneh 
men, soweit die Hauptpunkte nicht berührt werden.
	        
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