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§ 13
Personelle Veränderungen im Kreiskrankenhaus Laupheim.
Der Kreisrat wird unter Bezugnahme auf die Information
in der Kreisratssitzung vom 9.2.1962 davon unterrichtet, daß
die Steyler Missionsschwestern jetzt endgültig haben wissen
lassen, daß sie das Laupheimer Haus übernehmen. Im Benehmen
mit dem Kloster Beute könnte die Übernahme des Hauses auf
1. Oktober 1962 erfolgen.
Die gegenwärtige Vertragsfassung des Gestellungsvertrags
wird dem Kreisrat bekanntgegeben. Man hat zu diesem Vertrag
auch die- Stellungnahme der Krankenhausgesellschaft angefordert.
Wesentliche Veränderungen sind nicht mehr zu erreichen, da die
Forderungen des Klosters festliegen. Besprochen werden in der
Beratung vor allem die Hauptpunkte des Vertragsentwurfs und das
Schreiben des Landrats vom 26.2.1962.
Der Kreisrat ist sich in der Beratung darüber einig, daß
trotz der ungünstigeren Bedingungen gegenüber seither auf diese
Forderungen der Steyler Missionsschwestern eingegangen werden
muß. Das Kloster Reute hat den Landkreis wissen,lassen, daß
sich seine Situation gegenüber dem Kündigungszeitpunkt erneut
wesentlich verschlechtert habe. Es könne von den freiwerdenden
Laupheimer Ordensschwestern keine nach Biberach überstellt wer
den! Man wolle lediglich möglichst nach Ochsenhausen einige
Schwestern abtreten mit Rücksicht auf die dortige besonders
schlechte Situation.
Schließlich wird einstimmig
beschlossen;
1 .) an den Kreistag den Antrag zu stellen, dem Schwesternwech
sel im Kreiskrankenhaus Laupheim und den damit verbundenen
Forderungen zuzustimmen;
2 .) unter Voraussetzung der Ziffer 1
a) dem Schreiben des Landrats vom 26.2.1962 zuzustimmen,
b) den Vertragsentwurf in der vorgetragenen Fassung anzu
nehmen, wobei die Verwaltung ermächtigt sein soll, die
noch notwendigen redaktionellen Veränderungen vorzuneh
men, soweit die Hauptpunkte nicht berührt werden.