11
§ 14
Änderung an der Bauplanung des Kreiskrankenhauses Laupheim.
Aus der Beratung und Entscheidung über die Schwesterntra
ge des Kreiskrankenhauses Laupheim - siehe § 15 dieser Nieder
schrift - ist bekannt, daß die Steyler Missionsschwestern eine
Klausur mit Einzelzimmern und eine Schwesternschule fordern,
wenn sie das Laupheimer Haus übernehmen sollen. Die Verwaltung
hat sich deshalb sofort zusammen mit den Architekten der Ange
legenheit angenommen und geprüft, inwieweit man diesen Forderun
gen beim derzeitigen Bauprojekt noch Rechnung tragen kann. Eine
Lösung im Sinne der Wünsche der Ordensschwestern ist noch mög
lich. Die diesbezüglichen Änderungen bzw. Erweiterungen der Pla
nung werden bekanntgegeben. Die Kosten für die Projektänderung
werden 258 000,— DM mehr betragen zuzüglich 12 000,— DM für
weitere Einrichtungskosten.
Nach Beratung wird einstimmig
beschlossen:
an den Kreistag den Antrag zu stellen
a) die vorgetragene Planänderung zu billigen, wonach im 4 - Stock
des Behandlungstrakts die Schwesternschule und in einem neuen
5. Stock die Klausur untergebracht wird;
b) die Mehrkosten in Höhe von 270 000 DM zusätzlich zu genehmigen.
§ 15
Feststellung der Jahresrechnung 1960.
Den Kreisräten ging zusammen mit der Tagesordnung der
Haushaltsplanentwurf 1962 zu. In Spalte 5 des Entwurfs sind die
Einzelergebnisse des Rechnungsjahres 1960 nachrichtlich angege
ben. Hierauf wird im Vortrag verwiesen. Anschließend werden die
Abschlußergebnisse bekanntgegeben. Danach gibt das. Rechnungsprü
fung samt seinen Prüfungsbericht bekannt und erläutert ihn. Die
ser Prüfungsbericht mündet in der Feststellung, daß die Jahres
rechnung im Sinne des Abschlusses der Verwaltung von den Organen
festgestellt werden kann.
Es wird einstimmig
beschlossen:
an den Kreistag den Antrag zu stellen, die Jahresrechnung 1960
nach dem Abschluß der Verwaltung festzustellen.