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§ 16
Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1962.
Zusammen mit der Tagesordnung erhielten die Kreisräte
den Entwurf der HaushaltsSatzung und des Haushaltsplans für das
Rechnungsjahr 1962. Dieser Entwurf wird in mehrstündiger Bera
tung durchberaten. Die gestellten Anfragen werden jeweils beant
wortet und gelten als erledigt.
Die Beratung über den Entwurf erstreckt sich im wesent
lichen auf den Umlagesatz der Kreisumlage. Im Entwurf sind ZV %
festgelegt. Kreisrat Hagel vertritt die Auffassung, daß der Um
lagesatz" beträchtlich gesenkt werden müsse. Die Gemeinden würden
hierauf warten. Gelegenheit dazu sei auch jetzt vorhanden. Als
Kompromiß empfehle er einen Hebesatz von 28 %. Den Ausfall an Um
lage könne man durch teilweise Umwandlung des Anteilsbetrags des
ordentlichen Haushalts für das Krankenhausprojekt Laupheim in
eine Schuldaufnähme, die Streichung der Rücklage für das Verwal
tungsgebäude und eine Schuldaufnahme für den Grunderwerb finden.
Auch Kreisrat Habrik vertritt die Auffassung, daß der Grunder
werb mindestens teilweise durch Schulden finanziert werden soll
te. Kreisrat Handgretinger vertritt ebenfalls die Auffassung,
daß ein Umlagesatz mit 30 % im Kreistag nicht angenommen.werde.
Sicherlich sei die Verwaltung in der Lage, den Ausfall einer
Senkung durch brauchbare Vorschläge auszugleichen, als wenn der
Kreisrat eben kurzerhand einige Großbeträge streiche. Die Ver
waltung solle ihre diesbezügliche Chance wahrnehmen und einen
entsprechenden Vorschlag entweder in dieser Sitzung oder in,einer
neuen Sitzung unterbreiten. Seiner Meinung nach sollte man im
Blick auf den Stufenplan den Grunderwerb nicht durch Schulden
finanzieren. Man könne aber für das Projekt Laupheim schon in
diesem Jahre zur Entlastung des ordentlichen Haushalts 200 000 DM
Schulden aufnehmen, die Rücklagenzuführung für das Verwaltungs
gebäude mit 100 000 DM streichen und den Beitrag für,den, Gymna
siumbau Biberach mit 50 000 DM entfallen lassen. Damit hätte man
rd. 2 gestrichen und könne 28 % festsetzen. Die Kreisräte Dob
ler , Kienle und Harsch vertreten demgegenüber die Auffassung,
daß ein Hebesatz von Z0 % den Aufgaben des Landkreises gerecht
werde und daß man es deshalb beim Verwaltungsentwurf belassen
sollte. Kreisrat Sauter vertritt die Auffassung, der Haushalt
solle möglichst auf die verschiedenartigen Zuschüsse an Gemein
den usw. verzichten. Alles richte sich nach der Steuerkraft,
so daß eine Berechtigung für solche besonderen Zuschüsse wie
z.B. für wasserwirtschaftliche Maßnahmen grundsätzlich nicht be
stehe. Dafür solle man die Umlage entsprechend senken. Es wird
auch die Auffassung vertreten, daß der Schuldenstand des Land
kreises erhebliche zusätzliche Schuldaufnahmen noch zulasse und
daß deshalb die Möglichkeit bestehe, auch die spätere Generation
noch an den derzeitigen Aufgaben zu beteiligen.