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Die Verwaltung wendet sich mit großem Nachdruck gegen
diese Argumentationen, die Anlaß zur Senkung des Umlagesatzes
sein sollen. Hinsichtlich des Schuldenstandes stehe fest, daß
schon ab dem nächsten Jahr erhebliche Schuldbeträge zur Finan
zierung des Krankenhausprojekts Laupheim und des Verwaltungs
gebäudes benötigt werden und die Gefahr der Überschreitung der
Verschuldungsgrenze schon jetzt bestehen wird. Aber auch die
Ausführungen hinsichtlich der Besserstellung durch Finanzausgleich,
durch Erhöhung der Steuerkraft usw. treffen nicht die Verhältnis
se wie sie sich tatsächlich beim Landkreis Biberach ergeben ha
ben im Vergleich zwischen Haushalt 1961 zu 1962. Tatsache sei
aber, daß zwischen 1961 und 1962 bei den Gemeinden eine Zunahme
der Finanzkraft um rd. 7 1/2 Millionen DM erfolgte, während es
sich beim Landkreis um einen ganz bescheidenen Betrag handelt.
Man dürfe auch nicht übersehen, daß weitere unabwendbare Ausgaben
bereits in diesem oder im nächsten Jahre wieder anstehen werden.
So wird voraussichtlich der Gemeindeanteil an der Fürsorge ent
fallen. An das Kloster Oberdischingen sind 500 000 DM zinsloses
Darlehen zu geben; 50 000 DM Mehrkosten werden allein für die
Änderung der Schwesternverhältnisse in Laupheim zusätzlich mehr
anfallen. Lohnerhöhungen drohen den Haushaltsausgleich 1962 schon
jetzt zu gefährden und dergleichen mehr. Der Kreisrat wird aber
auch auf die in Oberschwaben und anderen Kreisen Südwürttembergs
bereits festgesetzten Umlagesätze hingewiesen. Danach hat Havens
burg, das keinen nennenswerten Krankenhausaufwand hat, unter
acht angeführten Landkreisen den niedersten Umlagesatz mit 28,4
Andere Kreise unserer Umgebung haben Umlagesätze bis zu 55 %
(Saulgau 55 Wangen 52 %, Ehingen 51,4 %).
Die Gegenargumentation der Verwaltung kommt bei der Mehr
heit des Kreisrats nicht an. Die Mehrheit des Kreisrats ist der
Auffassung, daß eine Senkung der Umlage in diesem Jahr notwendig
ist im Interesse der Gemeinden und daß der Landkreis zu einer
Senkung auf 27 % oder 28 % auch in der Lage ist, ohne seine Auf
gaben zu gefährden. Es sei deshalb in dieser Situation richtiger,
sich im Kreisrat zu einigen und auch im Einvernehmen mit der Ver
waltung den richtigen Haushaltsausgleich zu finden.
Nach mehrstündiger Debatte einigt man sich schließlich
auf einen Hebesatz von 28,4 Der Einnahmeausfall beträgt
292 500,— DM. Der Deckungsvorschlag der Verwaltung wird angenom
men. Hienach wird einstimmig
beschlossen:
an den Kreistag den Antrag zu stellen:
1.) den Haushaltsplanentwurf der Verwaltung mit folgenden Abän
derungen zu verabschieden:
Haushaltsstelle
25.518 Plansatzbetrag zum Gymnasiumbau Biberach
mit 50 000 DM ist zu streichen,
660.515 Reduzierung des Planansatzes Beiträge an
Gemeinden zur Flußregulierung um 20 000 DM
auf 40 000 DM,
95.085 Erhöhung des Plansatzes Zuschuß der Kreis
sparkasse für gemeinnützige Zwecke um
10 000 DM auf 80 000 DM,