Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

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Die Verwaltung wendet sich mit großem Nachdruck gegen 
diese Argumentationen, die Anlaß zur Senkung des Umlagesatzes 
sein sollen. Hinsichtlich des Schuldenstandes stehe fest, daß 
schon ab dem nächsten Jahr erhebliche Schuldbeträge zur Finan 
zierung des Krankenhausprojekts Laupheim und des Verwaltungs 
gebäudes benötigt werden und die Gefahr der Überschreitung der 
Verschuldungsgrenze schon jetzt bestehen wird. Aber auch die 
Ausführungen hinsichtlich der Besserstellung durch Finanzausgleich, 
durch Erhöhung der Steuerkraft usw. treffen nicht die Verhältnis 
se wie sie sich tatsächlich beim Landkreis Biberach ergeben ha 
ben im Vergleich zwischen Haushalt 1961 zu 1962. Tatsache sei 
aber, daß zwischen 1961 und 1962 bei den Gemeinden eine Zunahme 
der Finanzkraft um rd. 7 1/2 Millionen DM erfolgte, während es 
sich beim Landkreis um einen ganz bescheidenen Betrag handelt. 
Man dürfe auch nicht übersehen, daß weitere unabwendbare Ausgaben 
bereits in diesem oder im nächsten Jahre wieder anstehen werden. 
So wird voraussichtlich der Gemeindeanteil an der Fürsorge ent 
fallen. An das Kloster Oberdischingen sind 500 000 DM zinsloses 
Darlehen zu geben; 50 000 DM Mehrkosten werden allein für die 
Änderung der Schwesternverhältnisse in Laupheim zusätzlich mehr 
anfallen. Lohnerhöhungen drohen den Haushaltsausgleich 1962 schon 
jetzt zu gefährden und dergleichen mehr. Der Kreisrat wird aber 
auch auf die in Oberschwaben und anderen Kreisen Südwürttembergs 
bereits festgesetzten Umlagesätze hingewiesen. Danach hat Havens 
burg, das keinen nennenswerten Krankenhausaufwand hat, unter 
acht angeführten Landkreisen den niedersten Umlagesatz mit 28,4 
Andere Kreise unserer Umgebung haben Umlagesätze bis zu 55 % 
(Saulgau 55 Wangen 52 %, Ehingen 51,4 %). 
Die Gegenargumentation der Verwaltung kommt bei der Mehr 
heit des Kreisrats nicht an. Die Mehrheit des Kreisrats ist der 
Auffassung, daß eine Senkung der Umlage in diesem Jahr notwendig 
ist im Interesse der Gemeinden und daß der Landkreis zu einer 
Senkung auf 27 % oder 28 % auch in der Lage ist, ohne seine Auf 
gaben zu gefährden. Es sei deshalb in dieser Situation richtiger, 
sich im Kreisrat zu einigen und auch im Einvernehmen mit der Ver 
waltung den richtigen Haushaltsausgleich zu finden. 
Nach mehrstündiger Debatte einigt man sich schließlich 
auf einen Hebesatz von 28,4 Der Einnahmeausfall beträgt 
292 500,— DM. Der Deckungsvorschlag der Verwaltung wird angenom 
men. Hienach wird einstimmig 
beschlossen: 
an den Kreistag den Antrag zu stellen: 
1.) den Haushaltsplanentwurf der Verwaltung mit folgenden Abän 
derungen zu verabschieden: 
Haushaltsstelle 
25.518 Plansatzbetrag zum Gymnasiumbau Biberach 
mit 50 000 DM ist zu streichen, 
660.515 Reduzierung des Planansatzes Beiträge an 
Gemeinden zur Flußregulierung um 20 000 DM 
auf 40 000 DM, 
95.085 Erhöhung des Plansatzes Zuschuß der Kreis 
sparkasse für gemeinnützige Zwecke um 
10 000 DM auf 80 000 DM,
	        
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