14
Haushaltsstelle
943.93
96.075
96.11
512.99
512.280
ao.Haushalt
512.95
ao.Haushalt
Streichung des Plansatzes Rücklagenzuführung
für ein Verwaltungsgebäude um 100 000 DM,
Reduzierung des Ertrags aus Kreisumlage um
292 500 DM auf einen Plansatz von
5 190 355 DM,
Erhöhung des Plansatzes für Gebühren um
12-500 DM auf 274 500 DM,
Verminderung des Anteilsbetrags an den
ao.Haushalt um 100 000 DM auf 300 000 DM,
Reduzierung des Planansatzes um 100 000 DM
auf 300 000 DM,
Reduzierung des Planansatzes um 100 000 DM
auf 901 485 DM;
2.) folgende Haushaltssatzung zu verabschieden:
§ 1
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
im ordentlichen Haushalt
in Einnahme auf
in Ausgabe auf
19 472 914,—
19 472 914,—
DM
DM
im außerordentlichen Haushalt
in Einnahme auf
901 485,—
DM
in Ausgabe auf
901 485,—
DM
§ 2
Der Umlagesatz der Kreisumlage wird auf 28,4 % der Steuer
kraftsummen der Gemeinden des Landkreises festgesetzt. *)
§ 3
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Planjahr in An
spruch genommen werden dürfen, wird auf 400 000,— DM fest
gesetzt. In diesem Höchstbetrag sind -0- Kassenkredite ent
halten, die auf Grund früherer Ermächtigungen aufgenommen
und noch nicht zurückgezahlt sind.
§ 4
Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung von Aus
gaben des außerordentlichen Haushalts bestimmt sind, wird
auf -0- DM festgesetzt.
*) Anmerkung: Der Anteil zur Deckung der Schulumlage für Ge
meindeschulen berechnet sich auf 11 A der
Steuerkraftsummen der Gemeinden; das Land er
hebt vom Landkreis 10,4 % der Steuerkraftsumme
des Kreises.