Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

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§ 19 
Änderung der Stellensatzung und Beförderung des Kreisamtsrats Rack, 
Kreisamtsrat Rack ist bei Vortrag und Beratung dieses Punk 
ts abgetreten. 
Die Stelle des Kreispflegers wurde vom Kreistag schon im 
Jahre 1948 in die Besoldungsgruppe A. 2 c 2 (heute A 1Z) singe-, 
reiht. Diese Einreihung ist jedoch von der Aufsichtsbehörde sei 
nerzeit beanstandet und nicht genehmigt worden. Der Beschluß 
des Kreistags wurde von der Aufsichtsbehörde dann in eine per 
sönliche Vorrückung von Kreisamtsdirektor Beuerle umgewandelt, 
nachdem in seiner Person die Voraussetzungen vorlagen. Kreis 
amtsrat Rack ist seit 1.7.1952 zum Kreispfleger bestellt. Seine 
Stelle ist in die Besoldungsgruppe A 12 eingereiht. Nachdem jetzt 
der Landkreis mehr als 100 000 Einwohner hat, gelten die Voraus 
setzungen für eine Eingruppierung dieser Stelle in die Besol 
dungsgruppe A 15 als gegeben. Nachdem der Kreistag schon früher 
den Aufgabeninhalt dieser Stelle entsprechend bewertet hat, der 
in der Zwischenzeit eher noch umfangreicher geworden ist, steht 
die Hebung der Stelle von A 12 nach A 15 an. Die sachlichen Vor 
aussetzungen liegen vor, ebenso woh-l auch die persönlichen. 
Mit der Änderung der Stellensatzung wäre auch eine neue 
"Amtsbezeichnung zu bestimmen. Nach dem Besoldungsrecht stehen 
wahlweise die Bezeichnungen "Kreisverwaltungsrat" oder "Kreis 
verwaltungsdirektor" zur Verfügung. Mit Rücksicht auf die Vorgänge 
beim Landkreis Biberach und auch mit Rücksicht auf die Stellung 
des Kreispflegers in seiner Eigenschaft als Verwaltungsleiter 
der Krankenanstalten wird für die hiesigen Verhältnisse die Amts 
bezeichnung "Kreisverwaltungsdirektor" die richtige sein. 
Die finanziellen Auswirkungen dieser Stellensatzungsänderung 
und Beförderung sind nicht erheblich. Die Beförderung bringt mo 
natlich brutto 54,66 DM ein; in der Endstufe beträgt die Diffe 
renz 75,11 DM. 
Tn der Beratung ist der Kreisrat einmütig der Meinung, 
daß Kreisamtsrat Rack in die jetzt mögliche Besoldungsgruppe A 
15 befördert werden sollte und daß der Kreistag die notwendige 
Stellensatzungsänderung alsbald beschließen soll. 
Es wird einstimmig 
beschlossen: 
an den Kreistag den Antrag zu stellen: 
1 .) die Stellensatzung des Landkreises Biberach in Abschnitt II 
wie folgt zu ändern: 
zu streichen: "Besoldungsgruppe A 12" und die Amtsbezeichnung 
"Kreisamtsrat", neu aufzunehmen: "Besoldungsgruppe A 15" und 
die Amtsbezeichnung "Kreisverwaltungsdirektor"; 
2 .) Kreisamtsrat Rack in die stellensatzungsmäßige Besoldungs 
gruppe zu befördern und einzuweisen, sobald die Satzungsände 
rung rechtskräftig ist.
	        
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