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§ 19
Änderung der Stellensatzung und Beförderung des Kreisamtsrats Rack,
Kreisamtsrat Rack ist bei Vortrag und Beratung dieses Punk
ts abgetreten.
Die Stelle des Kreispflegers wurde vom Kreistag schon im
Jahre 1948 in die Besoldungsgruppe A. 2 c 2 (heute A 1Z) singe-,
reiht. Diese Einreihung ist jedoch von der Aufsichtsbehörde sei
nerzeit beanstandet und nicht genehmigt worden. Der Beschluß
des Kreistags wurde von der Aufsichtsbehörde dann in eine per
sönliche Vorrückung von Kreisamtsdirektor Beuerle umgewandelt,
nachdem in seiner Person die Voraussetzungen vorlagen. Kreis
amtsrat Rack ist seit 1.7.1952 zum Kreispfleger bestellt. Seine
Stelle ist in die Besoldungsgruppe A 12 eingereiht. Nachdem jetzt
der Landkreis mehr als 100 000 Einwohner hat, gelten die Voraus
setzungen für eine Eingruppierung dieser Stelle in die Besol
dungsgruppe A 15 als gegeben. Nachdem der Kreistag schon früher
den Aufgabeninhalt dieser Stelle entsprechend bewertet hat, der
in der Zwischenzeit eher noch umfangreicher geworden ist, steht
die Hebung der Stelle von A 12 nach A 15 an. Die sachlichen Vor
aussetzungen liegen vor, ebenso woh-l auch die persönlichen.
Mit der Änderung der Stellensatzung wäre auch eine neue
"Amtsbezeichnung zu bestimmen. Nach dem Besoldungsrecht stehen
wahlweise die Bezeichnungen "Kreisverwaltungsrat" oder "Kreis
verwaltungsdirektor" zur Verfügung. Mit Rücksicht auf die Vorgänge
beim Landkreis Biberach und auch mit Rücksicht auf die Stellung
des Kreispflegers in seiner Eigenschaft als Verwaltungsleiter
der Krankenanstalten wird für die hiesigen Verhältnisse die Amts
bezeichnung "Kreisverwaltungsdirektor" die richtige sein.
Die finanziellen Auswirkungen dieser Stellensatzungsänderung
und Beförderung sind nicht erheblich. Die Beförderung bringt mo
natlich brutto 54,66 DM ein; in der Endstufe beträgt die Diffe
renz 75,11 DM.
Tn der Beratung ist der Kreisrat einmütig der Meinung,
daß Kreisamtsrat Rack in die jetzt mögliche Besoldungsgruppe A
15 befördert werden sollte und daß der Kreistag die notwendige
Stellensatzungsänderung alsbald beschließen soll.
Es wird einstimmig
beschlossen:
an den Kreistag den Antrag zu stellen:
1 .) die Stellensatzung des Landkreises Biberach in Abschnitt II
wie folgt zu ändern:
zu streichen: "Besoldungsgruppe A 12" und die Amtsbezeichnung
"Kreisamtsrat", neu aufzunehmen: "Besoldungsgruppe A 15" und
die Amtsbezeichnung "Kreisverwaltungsdirektor";
2 .) Kreisamtsrat Rack in die stellensatzungsmäßige Besoldungs
gruppe zu befördern und einzuweisen, sobald die Satzungsände
rung rechtskräftig ist.