Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

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§ 20 
Aufwandsentschädigung an Oberregierungsrat Gerber. 
Nach dem Erlaß des Innenministeriums vom 16.1.1961 kann 
dem allgemeinen Stellvertreter des Landrats eine Aufwandsent 
schädigung in Kreisen über 50 000 - 100 000 Einwohnern bis 
zu 150,— DM monatlich, in Landkreisen über 100 000 Einwohnern 
bis zu 150,— DM monatlich bewilligt werden. Die Aufwandsent 
schädigung für Oberregierungsrat Gerber war bisher auf monatlich 
150,— DM vom Kreisrat festgesetzt. Nachdem nun der Landkreis 
Biberach zur Größenklasse über,, 100 000 Einwohner zählt, könnte 
die Aufwandsentschädigung bis 150,— DM monatlich erhöht werden. 
Es wird einstimmig 
beschlossen: 
die Aufwandsentschädigung an Oberregierungsrat Gerber in seiner 
Eigenschaft als allgemeiner Stellvertreter des Landrats ab 1.1. 
1962 auf monatlich 150,— DM festzusetzen. 
§ 21 
Darlehen an Verwaltungsaktuar Kolb 
zur Beschaffung eines Personenkraftwagens. 
Verwaltungsaktuar Kolb hatte bei seinem Dienstantritt am 
1.7.1961 ein eigenes gebrauchtes Kraftfahrzeug zur Verfügung. 
Dieses Fahrzeug genügte für private Zwecke. Nachdem nun der Ver 
waltungsaktuar dieses Fahrzeug auch in größerem Umfang für dienst 
liche Zwecke braucht, genügt es den Anforderungen nicht mehr. 
Verwaltungsaktuar Kolb mußte deshalb einen neuen Volkswagen be 
stellen. Er kann die Gesamtkosten nicht voll finanzieren und 
bittet deshalb um ein Darlehen von 2 000,— DM. Dieser Antrag 
fällt nach Auffassung der Verwaltung noch unter die Gepflogen 
heit, bei der erstmaligen Anschaffung eines dienstlich benötig 
ten Kraftfahrzeugs ein zinsloses Darlehen zu geben, wenn es not 
wendig erscheint. 
Es wird einstimmig 
beschlossen: 
1 .) dem Verwaltungsaktuar Kolb ein zinsloses Darlehen von 
2 000,— DM zu bewilligen; 
2 .) die Tilgung auf monatlich 80,— DM festzusetzen.
	        
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