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§ 20
Aufwandsentschädigung an Oberregierungsrat Gerber.
Nach dem Erlaß des Innenministeriums vom 16.1.1961 kann
dem allgemeinen Stellvertreter des Landrats eine Aufwandsent
schädigung in Kreisen über 50 000 - 100 000 Einwohnern bis
zu 150,— DM monatlich, in Landkreisen über 100 000 Einwohnern
bis zu 150,— DM monatlich bewilligt werden. Die Aufwandsent
schädigung für Oberregierungsrat Gerber war bisher auf monatlich
150,— DM vom Kreisrat festgesetzt. Nachdem nun der Landkreis
Biberach zur Größenklasse über,, 100 000 Einwohner zählt, könnte
die Aufwandsentschädigung bis 150,— DM monatlich erhöht werden.
Es wird einstimmig
beschlossen:
die Aufwandsentschädigung an Oberregierungsrat Gerber in seiner
Eigenschaft als allgemeiner Stellvertreter des Landrats ab 1.1.
1962 auf monatlich 150,— DM festzusetzen.
§ 21
Darlehen an Verwaltungsaktuar Kolb
zur Beschaffung eines Personenkraftwagens.
Verwaltungsaktuar Kolb hatte bei seinem Dienstantritt am
1.7.1961 ein eigenes gebrauchtes Kraftfahrzeug zur Verfügung.
Dieses Fahrzeug genügte für private Zwecke. Nachdem nun der Ver
waltungsaktuar dieses Fahrzeug auch in größerem Umfang für dienst
liche Zwecke braucht, genügt es den Anforderungen nicht mehr.
Verwaltungsaktuar Kolb mußte deshalb einen neuen Volkswagen be
stellen. Er kann die Gesamtkosten nicht voll finanzieren und
bittet deshalb um ein Darlehen von 2 000,— DM. Dieser Antrag
fällt nach Auffassung der Verwaltung noch unter die Gepflogen
heit, bei der erstmaligen Anschaffung eines dienstlich benötig
ten Kraftfahrzeugs ein zinsloses Darlehen zu geben, wenn es not
wendig erscheint.
Es wird einstimmig
beschlossen:
1 .) dem Verwaltungsaktuar Kolb ein zinsloses Darlehen von
2 000,— DM zu bewilligen;
2 .) die Tilgung auf monatlich 80,— DM festzusetzen.