Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

I. Teil: Öffentliche Sitzung. 
§ 1 
Verteilung der allgemeinen Mittel zur Jugendför- 
derung 1962. 
Nach dem grundsätzlichen Beschluß stehen für die allge 
meine Jugendförderung im Rechnungsjahr 7.000,— DM Haushalts 
mittel zur Verfügung. Mit Rücksicht auf einen Vorgriff im Vor 
jahr können 1962 jedoch nur 4.720,— DM bewirtschaftet werden. 
Der Kreisjugendring hat die entsprechenden Vorschläge unter Be 
achtung der (Richtlinien vorgelegt. Dieser Antrag wird durchbe 
raten. 
Bei der Beratung über den Antrag der Sportjugend Biberach, 
anläßlich eines internationalen Jugendaustausches einen Beitrag 
zu gewähren, wird eine grundsätzliche Entscheidung getroffen. 
Die verabschiedeten Richtlinien zur Jugendförderung betreffen 
nur förderungswürdige Maßnahmen von Jugendverbänden. Veranstal 
tungen im gereich des Sports gehören nicht dazu. Nach einmütiger 
Auffassung des Kreisrats soll der Jugendsport von den Vereinen 
getragen werden, die für größere Vorhaben Beiträge aus Toto-Lotto- 
Mitteln erhalten können. 
Hienach wird einstimmig 
beschlossen: 
1. folgende Beiträge zur Jugendförderung auf das Rechnungsjahr 
1962 zu genehmigen: 
a 
) KLJB 
Achstetten 
560,— 
DM 
b 
) BDKJ 
Biberach - Birkendorf 
. 220,— 
DM 
c 
) BDKJ 
Untersulmetingen 
50,— 
DM 
d 
) KLJB 
Baltringen 
50,— 
DM 
e 
Y BDKJ 
Biberach - Birkendorf 
310,— 
DM 
f 
). KLJB 
Achstetten 
30,— 
DM 
g 
) Evang. Jugend Birkendorf 
510,— 
DM 
h 
) KLJB 
Sulmingen 
130,— 
DM 
i 
) KLJB 
Burgrieden 
40,- 
DM 
k 
) KLJB 
Rot an der Rot 
130,— 
DM 
1 
). BDKJ 
Ochsenhausen 
720,— 
DM 
m 
Y KFG 
Biberach 
70,- 
DM 
n 
) KLJB 
Bühl bei Laupheim 
50,— 
DM 
0 
). KJG 
Biberach 
60,— 
DM 
P 
) Stadtjugendring Biberach 
970,— 
DM 
ZUS . 
3.900,— DM;
	        
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