I. Teil: Öffentliche Sitzung.
§ 1
Verteilung der allgemeinen Mittel zur Jugendför-
derung 1962.
Nach dem grundsätzlichen Beschluß stehen für die allge
meine Jugendförderung im Rechnungsjahr 7.000,— DM Haushalts
mittel zur Verfügung. Mit Rücksicht auf einen Vorgriff im Vor
jahr können 1962 jedoch nur 4.720,— DM bewirtschaftet werden.
Der Kreisjugendring hat die entsprechenden Vorschläge unter Be
achtung der (Richtlinien vorgelegt. Dieser Antrag wird durchbe
raten.
Bei der Beratung über den Antrag der Sportjugend Biberach,
anläßlich eines internationalen Jugendaustausches einen Beitrag
zu gewähren, wird eine grundsätzliche Entscheidung getroffen.
Die verabschiedeten Richtlinien zur Jugendförderung betreffen
nur förderungswürdige Maßnahmen von Jugendverbänden. Veranstal
tungen im gereich des Sports gehören nicht dazu. Nach einmütiger
Auffassung des Kreisrats soll der Jugendsport von den Vereinen
getragen werden, die für größere Vorhaben Beiträge aus Toto-Lotto-
Mitteln erhalten können.
Hienach wird einstimmig
beschlossen:
1. folgende Beiträge zur Jugendförderung auf das Rechnungsjahr
1962 zu genehmigen:
a
) KLJB
Achstetten
560,—
DM
b
) BDKJ
Biberach - Birkendorf
. 220,—
DM
c
) BDKJ
Untersulmetingen
50,—
DM
d
) KLJB
Baltringen
50,—
DM
e
Y BDKJ
Biberach - Birkendorf
310,—
DM
f
). KLJB
Achstetten
30,—
DM
g
) Evang. Jugend Birkendorf
510,—
DM
h
) KLJB
Sulmingen
130,—
DM
i
) KLJB
Burgrieden
40,-
DM
k
) KLJB
Rot an der Rot
130,—
DM
1
). BDKJ
Ochsenhausen
720,—
DM
m
Y KFG
Biberach
70,-
DM
n
) KLJB
Bühl bei Laupheim
50,—
DM
0
). KJG
Biberach
60,—
DM
P
) Stadtjugendring Biberach
970,—
DM
ZUS .
3.900,— DM;