Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

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2. grundsätzlich festzustellen, daß Veranstaltungen im Bereiche 
des Sports nicht aus den im Haushaltsplan bereitgestellten 
Mitteln zur Jugendförderung bezuschußt werden können. Mit 
dieser Grundsatzentscheidung ist zugleich der Antrag der 
SportJugend Biberach abgelehnt. 
§ 2 
< 
Verteilung der Mittel zur Förderung von Jugendheimbauten. 
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Auf Grund der Richtlinien wurden in den Haushaltsplan 1962 
zur Förderung von Jugendheimbauten 38.000,— DM eingestellt, um 
dem in diesem Jahr anfallenden Bedarf gerecht werden zu können. 
Der Kreisjugendring hat die Beitragsgesuche nun befürwortend vor 
gelegt. Unter der Voraussetzung einer Höchstbewilligung von 20 $ 
der Baukosten wäre ein Beitragsbedarf von 65.000,— DM vorhanden. 
Bei der Beratung wird sich der Kreisrat darüber einig, daß 
man eine Obergrenze für die Förderung schaffen muß. Für die Bei 
tragsbewilligung sollen nur bis zu 100.000,— DM Baukosten Be 
rücksichtigung finden. 
Die Anträge werden im einzelnen durchberaten. Hinsichtlich der 
Förderungsanträge Schönebürg, Reinstetten und Ellwangen kann 
der richtliniengemäße Höchstbeitrag von 20 A gegeben werden, 
bei Reinstetten unter dem Vorbehalt, daß die Gemeinde noch einen 
gleich hohen Beitrag wie der Landkreis verwilligt. Bei den auf 
wendigeren Heimbauten in Biberach und Ochsenhausen hält es der 
Kreisrat für richtiger, unter den Höchstsätzen zu bleiben. 
Hienach wird einstimmig 
, beschlossen: 
1. folgende Beiträge zur Förderung von Heimbauten zu bewilligen: 
, a) KLJ Schönebürg 1.600,— DM 
< b) KLJ Reinstetten 2.400,— DM 
, (mit dem Vorbehalt, daß ein . 
, mindestens gleicher Betrag von 
der Gemeinde zur Verfügung ge— 
, stellt wird) 
t c ) Kath. Kirchengemeinde Ellwangen 2.600,— DM 
, d) Evang. Jugendheim Biberach 20.000,— DM 
, e) Kath. Kirchenpflege 
, Ochsenhausen 11.400,— DM 
zus. 38.000,— DM; 
( ♦ * ============ 
2. grundsätzlich festzulegen, daß Aufwendungen über 100.000,— DM 
bei der Berechnung des Beitrags nicht zu berücksichtigen sind.
	        
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