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§ 3
Beitragsgesuch des Hauses der Kath. Landjugend
St. Norbert in Rot a.d. Rot.
Das Beitragsgesuch vom 2. März 1962 wird bekanntgegeben.
Dabei wird auch auf den Beschluß vom 2. Juni 1961 Bezug ge
nommen, wonach für die Einrichtung dieses überörtlichen Jugend
heimes ein einmaliger Zuschuß von 5.000,— DM bewilligt wurde.
Unter die Richtlinien für Jugendheimförderung fällt dieses Jugend
heim wegen 'seiner überörtlichen Bedeutung grundsätzlich nicht, so
weit es nicht die darin vorhandenen Räume für die örtliche Jugend
betrifft (siehe § 2).
' In der Beratung kommt man zu dem Ergebnis, eine Entschei
dung zurückzustellen und zunächst einmal die Absichten der um-
■ liegenden Kreise zu erheben.
(
Es wird einstimmig
beschlossen:
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das Beitragsgesuch zurückztistellen, bis das Ergebnis weiterer
Erhebungen vorliegt.
'§.4
Beitrag zu den Grunderwerbskosten der Gemeinde Ober
essendorf anläßlich des Ausbaus der Landstraße II.
Ordnung Oberessendorf - Eberhardzell.
Die Gemeinde Oberessendorf hat in einem Gesuch nachgewiesen,
daß ihr anläßlich des Ausbaus des 2. Bauabschnitts der Landstraße
II. Ordnung Oberessendorf - Eberhardzell von Zuben ab voraussicht
lich Grunderwerbskosten in Höhe von etwas über 9.000,— DM ent
stehen werdey. Beim 1. Teil entstanden rd. 18.000,— DM diesbe
zügliche Kosten, zu denen ein vorläufiger Beitrag von 15.000,—
DM gegeben wurde. Die Verwaltung hält es für richtig, zu den im
2. Bauabschnitt entstehenden Grunderwerbskosten einen vorläufigen
Beitrag von 7.000,— DM zu geben.
Nach Beratung wird
beschlossen:
der Gemeinde Oberessendorf einen vorläufigen Beitrag von 7.000,— DM
zu den Grunderwerbskosten zu bewilligen.