Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

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§ 3 
Beitragsgesuch des Hauses der Kath. Landjugend 
St. Norbert in Rot a.d. Rot. 
Das Beitragsgesuch vom 2. März 1962 wird bekanntgegeben. 
Dabei wird auch auf den Beschluß vom 2. Juni 1961 Bezug ge 
nommen, wonach für die Einrichtung dieses überörtlichen Jugend 
heimes ein einmaliger Zuschuß von 5.000,— DM bewilligt wurde. 
Unter die Richtlinien für Jugendheimförderung fällt dieses Jugend 
heim wegen 'seiner überörtlichen Bedeutung grundsätzlich nicht, so 
weit es nicht die darin vorhandenen Räume für die örtliche Jugend 
betrifft (siehe § 2). 
' In der Beratung kommt man zu dem Ergebnis, eine Entschei 
dung zurückzustellen und zunächst einmal die Absichten der um- 
■ liegenden Kreise zu erheben. 
( 
Es wird einstimmig 
beschlossen: 
< 
das Beitragsgesuch zurückztistellen, bis das Ergebnis weiterer 
Erhebungen vorliegt. 
'§.4 
Beitrag zu den Grunderwerbskosten der Gemeinde Ober 
essendorf anläßlich des Ausbaus der Landstraße II. 
Ordnung Oberessendorf - Eberhardzell. 
Die Gemeinde Oberessendorf hat in einem Gesuch nachgewiesen, 
daß ihr anläßlich des Ausbaus des 2. Bauabschnitts der Landstraße 
II. Ordnung Oberessendorf - Eberhardzell von Zuben ab voraussicht 
lich Grunderwerbskosten in Höhe von etwas über 9.000,— DM ent 
stehen werdey. Beim 1. Teil entstanden rd. 18.000,— DM diesbe 
zügliche Kosten, zu denen ein vorläufiger Beitrag von 15.000,— 
DM gegeben wurde. Die Verwaltung hält es für richtig, zu den im 
2. Bauabschnitt entstehenden Grunderwerbskosten einen vorläufigen 
Beitrag von 7.000,— DM zu geben. 
Nach Beratung wird 
beschlossen: 
der Gemeinde Oberessendorf einen vorläufigen Beitrag von 7.000,— DM 
zu den Grunderwerbskosten zu bewilligen.
	        
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