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§ 8
Auftrag an den Kunstmaler Cothen Orla.
Der Kreisrat wird davon unterrichtet, daß durch ein Ver
sehen eine Überzahlung von 1.050,— DM an den Kunstmaler Cothen
Orla im- Zusammenhang mit der Schaffung des Bildes in der Ein
gangshalle des Kreiskrankenhauses Ochsenhausen entstanden ist.
Bei Berücksichtigung der finanziellen Situation von Cothen Orla
wird man mit einer Rückzahlung dieser Überzahlung nicht mehr
rechnen dürfen. Es wäre naheliegend, Cothen Orla einen weiteren
Auftrag zu erteilen und dabei die Überzahlung anzurechnen. Emp
fohlen wird ein Auftrag über 2 Bilder zum Preise von 500,— bzw.
550,— DM je Stück.
Es wird einstimmig
beschlossen;
die Verwaltung zu ermächtigen, an Cothen Orla.einen weiteren
Auftrag bis zum Gesamtbetrag von 1.050,— DM zu erteilen.
§ 9
Erhöhung der Pflegesätze für Selbstzahler.
Es sind Bestrebungen im Gange, mit Wirkung ab 1. April 1962
wieder globale Pflegesatzerhöhungen zur Abwälzung der Mehrkosten
durchzuführen. Eine preisrechtliche Genehmigung, die Selbstzahler
sätze der 3. Klasse um 6 A zu erhöhen, liegt bereits vor; ledig
lich die Verhandlung mit den öffentlichen Kassen ist noch nicht
abgeschlossen. Um im Bereich der Selbstzahlersätze keine finanziellen
Nachteile zu erleiden, hat die Verwaltung eine 6 Alge Erhöhung vor
behältlich der Zustimmung des Kreisrats bereits ab 1. April 1962
eingeführt. Eine Rückwirkung ist hier bekanntlich nach den bürger
lich rechtlichen Rechtsgrundsätzen nicht möglich. Die Pflegesätze
der 2. und 1. Klasse Selbstzahler sind preisfrei. Die neuen Pflege
sätze, die ab 1. April 1962 gelten sollen, werden bekanntgegeben.
Hienach wird .einstimmig
beschlossen;
die Pflegesätze für Selbstzahler ab 1. April 1962 wie folgt fest
zusetzen;