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im Kreiskrankenhaus
Biberach
Laupheim und
Ochsenhausen
1. für Selbstzahler der 3. Pflegeklasse
und ihnen gleichgestellte Personen:
a) für Erwachsene
20,30
DM
täglich
17,90
DM
b) für Kinder bis zu
12
Jahren
16,20
DM
tt
14,30
DM
c) für gesunde Säuglinge
in allen Klassen
4,50
DM
11
4,—
DM
2. für Selbstzahler der
2.
Pflegekl
ässe :
a) für Erwachsene
18,40
DM
11
17,40
DM
b) für Kinder bis zu
12
Jahren
14,70
DM
11
13,90
DM
3. für Selbstzahler der
1.
Pflegekl
ässe:
a) für Erwachsene
23,10
DM
11
21,90
DM
b) für Kinder bis zu
12
Jahren
18,50
DM
11
17,50
DM
§ 10
Verhandlung mit
den örtlichen Krankenkassen über
Pflegesatzerhöhung.
Bekanntlich wurden die Pflegesätze für öffentliche Kassen
in den letzten Jahren mehrfach global erhöht, um Lohnkosten
steigerungen abzufangen. Bei diesen Pflegesatzerhöhungen wurden
nie die Mehrkosten auf anderen Gebieten berücksichtigt, obwohl
solche Mehrkosten eine nicht wegzudiskutierende Tatsache sind.
Die Verwaltung hat deshalb mit den örtlichen Krankenkassen Ver
handlungen geführt mit dem Ziel, diese Mehrkosten in einer be
sonderen Pflegesatzerhöhung abzufangen. Die Kassen waren auch
grundsätzlich bereit, etwas zu tun, sie wollten aber zuwarten,
bis über den wieder anstehenden Pauschalerhöhungsantrag, der
im Zusammenhang mit Lohnerhöhungen ansteht, entschieden ist.
In der Beratung vertritt der Kreisrat die Auffassung, daß
die Bemühungen der Verwaltung richtig sind. Da insbesondere
die Pflegesätze der hiesigen Kreiskrankenhäuser unter dem Lan
desdurchschnitt liegen, wird von den örtlichen Kassen erwartet,
daß sie zur Abgeltung der tatsächlichen Mehrkosten eine beson
dere Pflegesatzerhöhung zugestehen. Die Verwaltung soll deshalb
nach Abschluß der jetzt laufenden überörtlichen Verhandlungen
weiterverhandeln.
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