Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

9 
im Kreiskrankenhaus 
Biberach 
Laupheim und 
Ochsenhausen 
1. für Selbstzahler der 3. Pflegeklasse 
und ihnen gleichgestellte Personen: 
a) für Erwachsene 
20,30 
DM 
täglich 
17,90 
DM 
b) für Kinder bis zu 
12 
Jahren 
16,20 
DM 
tt 
14,30 
DM 
c) für gesunde Säuglinge 
in allen Klassen 
4,50 
DM 
11 
4,— 
DM 
2. für Selbstzahler der 
2. 
Pflegekl 
ässe : 
a) für Erwachsene 
18,40 
DM 
11 
17,40 
DM 
b) für Kinder bis zu 
12 
Jahren 
14,70 
DM 
11 
13,90 
DM 
3. für Selbstzahler der 
1. 
Pflegekl 
ässe: 
a) für Erwachsene 
23,10 
DM 
11 
21,90 
DM 
b) für Kinder bis zu 
12 
Jahren 
18,50 
DM 
11 
17,50 
DM 
§ 10 
Verhandlung mit 
den örtlichen Krankenkassen über 
Pflegesatzerhöhung. 
Bekanntlich wurden die Pflegesätze für öffentliche Kassen 
in den letzten Jahren mehrfach global erhöht, um Lohnkosten 
steigerungen abzufangen. Bei diesen Pflegesatzerhöhungen wurden 
nie die Mehrkosten auf anderen Gebieten berücksichtigt, obwohl 
solche Mehrkosten eine nicht wegzudiskutierende Tatsache sind. 
Die Verwaltung hat deshalb mit den örtlichen Krankenkassen Ver 
handlungen geführt mit dem Ziel, diese Mehrkosten in einer be 
sonderen Pflegesatzerhöhung abzufangen. Die Kassen waren auch 
grundsätzlich bereit, etwas zu tun, sie wollten aber zuwarten, 
bis über den wieder anstehenden Pauschalerhöhungsantrag, der 
im Zusammenhang mit Lohnerhöhungen ansteht, entschieden ist. 
In der Beratung vertritt der Kreisrat die Auffassung, daß 
die Bemühungen der Verwaltung richtig sind. Da insbesondere 
die Pflegesätze der hiesigen Kreiskrankenhäuser unter dem Lan 
desdurchschnitt liegen, wird von den örtlichen Kassen erwartet, 
daß sie zur Abgeltung der tatsächlichen Mehrkosten eine beson 
dere Pflegesatzerhöhung zugestehen. Die Verwaltung soll deshalb 
nach Abschluß der jetzt laufenden überörtlichen Verhandlungen 
weiterverhandeln. 
üJ - - . - J > r ' '
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.