Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

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Es wird einstimmig 
beschlossen: 
die Verwaltung zu beauftragen, nach Abschluß der überörtlichen 
Pflegesatzverhändlungen mit den örtlichen Kassen zwecks Er 
reichung einer weiteren Pflegesatzerhöhung zu verhandeln. 
§ 11 
Nebenkostentarif für die Krankenhäuser. 
Der Kreisrat wird davon unterrichtet, daß seit Jahren Be 
strebungen im Gang sind, für die Krankenhäuser einen einheit 
lichen Nebenkostentarif zu schaffen. Dieser Nebenkostentarif 
wird auf überörtlicher Ebene unter den Beteiligten ausgehandelt. 
Dabei ist von Bedeutung, daß die Nebenkosten nicht preisgebunden 
sind. Die hiesigen Krankenhäuser berechnen nach dem Haustarif die 
Nebenkosten nach dem sogenannten Stuttgarter Krankenhaustarif. 
Die Verwaltung würde es begrüßen, wenn ein einheitlicher Neben 
kostentarif zustande käme. Nach der Empfehlung der Bad.-Württ. 
Krankenhausgesellschaft soll der jetzt vorliegende Entwurf des 
Nebenkostentarifs noch nicht eingeführt werden, weil noch immer 
gewisse Schwierigkeiten bestehen. Von dieser Information nimmt 
der Kreisrat ohne Einwendungen 
Kenntni s. 
§ 12 
Beschaffung eines Bildverstärkers und eines Extensionstisches 
für das Kreiskrankenhaus Ochsenhausen. 
Im Haushaltsplan 1962 sind 42.000,— DM Planmittel für die 
Beschaffung eines bei der Chirurg. Abteilung notwendigen Bild 
verstärkers enthalten. Die Beschaffung, die sehr dringend ist, 
steht jetzt an. Die Verwaltung kam in diesem Zusammenhang zu 
dem Ergebnis, eine Bewirtschaftung zu Lasten des außerordent 
lichen Haushalts vorzunehmen, nachdem dort noch entsprechende 
Mittel zur Verfügung stehen. Das hat den Vorteil, daß diese Be 
schaffung mit Sicherheit als staatsbeitragsfähig anerkannt wer 
den kann. Im ordentlichen Haushalt bleiben dann 42.000,— DM 
Haushaltsmittel für andere Zwecke frei. Dies ist mit Rücksicht 
auf einen drohenden Abmangel außerordentlich notwendig, nachdem 
Lohn- und Gehaltserhöhungen für die Arbeiter und Angestellten 
des Landkreises ab 1. April 1962 bereits feststehen, aber Haus 
haltsmittel nicht zur Verfügung stehen.
	        
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