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§ 13
Schußprämien für den Abschuß von Krähen.
Der KreisJägermeister hat am 24. April 1962 gebeten, für
den Abschuß von Krähen seitens des Landkreises Schußprämien zur
Verfügung zu stellen. Oberregierungsrat Gerber berichtet dem
Kreisrat über £ie Situation. Verwaltungsseits wird darauf auf
merksam gemacht, daß man im Jahre 1954 solche Schußgelder seitens
des Landkreises zur Verfügung gestellt, wegen, des geringen Erfolges
diese Maßnahme aber jvieder eingestellt habe. 1956 habe dann der
Kreisrat einen weiteren Antrag abgelehnt.
Nacji kurzer Beratung wird
beschlossen:
den Antrag abzulehnen.
§ 14
Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen im Bech-
nungsjahr 1962.
Im Haushaltsplan 1962 stehen zur Förderung wasserwirtschaft
licher Maßnahmen 60.000,— DM Haushaltsmittel zur Verfügung. Die
ser Plansatz beruht auf einer Übersicht des Wasserwirtschaftsamts
Riedlingen über die 1962 anstehenden diesbezüglichen Baumaßnahmen.
Das Wasserwirtschaftsamt hat dann auch am 13.10.1961 einen Vor
schlag über die Beitragsbewilligung unterbreitet, der bekanntge
geben und von Regierungsbauassessor Texter vom Wasserwirtschafts
amt Riedlingen begründet wird. Er bringt ergänzend auch die Maß
nahmen
Rottumverbesserung durch die Gemeinde
Steinhausen/Rottum und
Rotverbesserung durch die Gemeinde Erolzheim
in Edelbeuren
vor, die in diesem Rechnungsjahr ebenfalls noch anstehen.
In der Beratung vertritt Kreisrat Dobler die Auffassung,
daß die Vorschläge des Wasserwirtschaftsamts offensichtlich nicht
im Einklang mit den Kosten sind. Demgegenüber führt die Verwaltung
aus, daß man bisher weniger die Baukosten berücksichtigt habe als
den der Gemeinde verbleibenden Aufwand an Haushaltsmittel. Kreis
rat Habrik weist darauf hin, daß er den Einbezug des Gesuches der
Stadt Ochsenhausen vom 9. März 1962 vermisse und deshalb um eine
entsprechende Aufklärung bitte. In diesem Zusammenhang ergibt sich