Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

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eine grundsätzliche Debatte über den Umfang der Förderungsmaß 
nahmen. Verwaltungsseits wird darauf hingewiesen, daß man von An 
fang an nur eine Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen im 
engeren Sinne, also bei Maßnahmen, die die Korrektur von Fluß 
läufen beinhalten, beabsichtigte. Bei dem Antrag von Ochsenhausen 
handle es sich doch wohl mehr um die Abdeckung eines Ortsbaches 
zur Verbesserung der Hygiene und des Ortsbildes. Seitens des Was— 
serwirtschaftsamts wird aber eingeräumt, daß es sich bei der zur 
Förderung vorgeschlagenen Maßnahme Mittelbuch um nichts anderes 
Handle. Das Problem ist damit nicht leicht zu klären," denn teils 
werden Ortsbäche nur aus hygienischen Gründen uüd im Interesse 
des Ortsbildes verdolt, teils ist dies aber auch wegen der Hoch 
wassergefahr notwendig. Der Vorsitzende weist dabei darauf hin, 
daß der Einbezug der Ortsbachförderung große finanzielle Bedeu 
tung haben werde. Kreisrat Dobler hält nur die Förderung großer 
und wichtiger Maßnahmen für erforderlich. Kreisrat Handgretinger 
meint, daß dann wohl auch Bihlafingen im vergangenen Jahr zu Un 
recht seinen Beitrag erhalten habe, denn auch dort habe es sich 
um eine Ortsbachverbesserung gehandelt. Demgegenüber wendet Kreis 
rat Kienle ein, daß grundsätzliche Beschlüsse nicht möglich seien. 
Sicherlich habe es sich in Bihlafingen um die Verbesserung eines 
Ortsbaches gehandelt; hygienische Gesichtspunkte oder eine Dorf 
bildverschönerung seien hier aber ganz im Hintergrund gewesen. 
Der Ortsbach in Bihlafingen habe vielmehr stets eine große Hoch 
wassergefahrenquelle gebildet. Solche Unterfangen kleiner und 
leistungsschwacher Gemeinden müsse man unter allen Umständen mit 
solchen Mitteln des Landkreises unterstützen. Kreisrat Habrik er 
klärt zum Gesuch Ochsenhausen, er wolle nur gleiche Behandlung 
haben; man dürfe nicht auf der einen Seite Ortsbäche.fördern und 
dann mit der Begründung, es handle sich um einen Ortsbach, das 
Gesuch Ochsenhausen ablehnen. Das Wasserwirtschaftsamt räumt ein, 
daß Ortsbachverbesserungen beträchtliche Kosten für die Gemeinden 
bringen. 
Nach längerer Debatte weist schließlich die Verwaltung darauf 
hin, daß der Bund nur die wichtigsten Maßnahmen bezuschusse und ge 
nau zwischen örtl. und überörtl. Maßnahmen unterscheide. In diesem 
Sinne sollte wohl auch der Kreis überörtliche Maßnahmen unterstützen 
Örtliche Maßnahmen sollten örtliche Angelegenheiten bleiben. Kreis 
rat Handgretinger sieht in diesem Vorschlag der Verwaltung ein gutes 
Unterscheidungsmerkmal, das eine gleichmäßige und gerechte Behand 
lung der Gesuche nach Vorliegen der Bundesentscheidung zulasse. Die 
ser Auffassung wird seitens des Kreisrats nicht mehr widersprochen. 
Unter Beachtung dieses Grundsatzes werden die für 1962 an 
stehenden und vom Bund bezuschussten Maßnahmen bekanntgegeben. In 
diesem Zusammenhang ergibt sich eine erneute Debatte über die Be— 
rechnungsgrundsätze des Beitrags. Hier kommt man zu dem Ergebnis, 
auf 100.000,— DM Gemeindelast (Baukosten abzüglich Zuschuß des 
Bundes usw.) 4.000,— DM Beitrag des Landkreises zu gewähren und 
auf den so berechneten Beitrag noch einen angemessenen Zuschlag 
für erhöhte Sofortbelastung zu geben (Sofortbelastung = verbleibende 
Gemeindelast ./. zinsbegünstigte Darlehen).
	        
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