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eine grundsätzliche Debatte über den Umfang der Förderungsmaß
nahmen. Verwaltungsseits wird darauf hingewiesen, daß man von An
fang an nur eine Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen im
engeren Sinne, also bei Maßnahmen, die die Korrektur von Fluß
läufen beinhalten, beabsichtigte. Bei dem Antrag von Ochsenhausen
handle es sich doch wohl mehr um die Abdeckung eines Ortsbaches
zur Verbesserung der Hygiene und des Ortsbildes. Seitens des Was—
serwirtschaftsamts wird aber eingeräumt, daß es sich bei der zur
Förderung vorgeschlagenen Maßnahme Mittelbuch um nichts anderes
Handle. Das Problem ist damit nicht leicht zu klären," denn teils
werden Ortsbäche nur aus hygienischen Gründen uüd im Interesse
des Ortsbildes verdolt, teils ist dies aber auch wegen der Hoch
wassergefahr notwendig. Der Vorsitzende weist dabei darauf hin,
daß der Einbezug der Ortsbachförderung große finanzielle Bedeu
tung haben werde. Kreisrat Dobler hält nur die Förderung großer
und wichtiger Maßnahmen für erforderlich. Kreisrat Handgretinger
meint, daß dann wohl auch Bihlafingen im vergangenen Jahr zu Un
recht seinen Beitrag erhalten habe, denn auch dort habe es sich
um eine Ortsbachverbesserung gehandelt. Demgegenüber wendet Kreis
rat Kienle ein, daß grundsätzliche Beschlüsse nicht möglich seien.
Sicherlich habe es sich in Bihlafingen um die Verbesserung eines
Ortsbaches gehandelt; hygienische Gesichtspunkte oder eine Dorf
bildverschönerung seien hier aber ganz im Hintergrund gewesen.
Der Ortsbach in Bihlafingen habe vielmehr stets eine große Hoch
wassergefahrenquelle gebildet. Solche Unterfangen kleiner und
leistungsschwacher Gemeinden müsse man unter allen Umständen mit
solchen Mitteln des Landkreises unterstützen. Kreisrat Habrik er
klärt zum Gesuch Ochsenhausen, er wolle nur gleiche Behandlung
haben; man dürfe nicht auf der einen Seite Ortsbäche.fördern und
dann mit der Begründung, es handle sich um einen Ortsbach, das
Gesuch Ochsenhausen ablehnen. Das Wasserwirtschaftsamt räumt ein,
daß Ortsbachverbesserungen beträchtliche Kosten für die Gemeinden
bringen.
Nach längerer Debatte weist schließlich die Verwaltung darauf
hin, daß der Bund nur die wichtigsten Maßnahmen bezuschusse und ge
nau zwischen örtl. und überörtl. Maßnahmen unterscheide. In diesem
Sinne sollte wohl auch der Kreis überörtliche Maßnahmen unterstützen
Örtliche Maßnahmen sollten örtliche Angelegenheiten bleiben. Kreis
rat Handgretinger sieht in diesem Vorschlag der Verwaltung ein gutes
Unterscheidungsmerkmal, das eine gleichmäßige und gerechte Behand
lung der Gesuche nach Vorliegen der Bundesentscheidung zulasse. Die
ser Auffassung wird seitens des Kreisrats nicht mehr widersprochen.
Unter Beachtung dieses Grundsatzes werden die für 1962 an
stehenden und vom Bund bezuschussten Maßnahmen bekanntgegeben. In
diesem Zusammenhang ergibt sich eine erneute Debatte über die Be—
rechnungsgrundsätze des Beitrags. Hier kommt man zu dem Ergebnis,
auf 100.000,— DM Gemeindelast (Baukosten abzüglich Zuschuß des
Bundes usw.) 4.000,— DM Beitrag des Landkreises zu gewähren und
auf den so berechneten Beitrag noch einen angemessenen Zuschlag
für erhöhte Sofortbelastung zu geben (Sofortbelastung = verbleibende
Gemeindelast ./. zinsbegünstigte Darlehen).