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§ 13
Vergabe der Ölbefeuerungsanlage
für die Landwirtschaftsschule Laupheim.
Im Haushaltsplan 1961 ist die Umstellung der Zentral
heizung der Landwirtschaftsschule Laupheim auf Ölbefeuerung
vorgesehen. Inzwischen hat die Kreisbaumeisterstelle Laup-"
heim Angebote für diese Umstellungsarbeiten eingeholt. Vor
geschlagen werden 2 vollautomatische Ölbrenner „Monarch".
Diese kosten samt Zubehör 6 209,50 DM und werden von der
Firma Weishaupt in Schwendi hergestellt und auch montiert.
Vorgesehen ist weiter ein 30 000 Ltr. - Tank, den die Firma
Hartmann in Urach um 3 783,— DM einschließlich Zubehör an
geboten hat. Für den Umbau der Kesselanlage ist die Firma
Klein in Stuttgart vorgesehen. Diese Umbauarbeiten sind auf
etwa .4 500,— DM veranschlagt. Schließlich fallen auch für
den Einbau des Tanks noch Kosten an. Sie können verbindlich
nicht genannt werden. Schätzungsweise betragen diese Kosten
2 000,— DM. Auftragserteilung soll in diesem Falle an den
jeweils geeigneten Handwerker erfolgen.
Hach Beratung wird
beschlossen;
die Umstellung der Zentralheizung der Landwirtschaftsschule
Laupheim auf Olbefeuerung nach den Vorschlägen der Verwaltung
zu vergeben.
§ 14
Nachforderung der Siemens-Schuckertwerke für die Elektro
installation im Kreiskrankenhaus Ochsenhausen.
Es liegt eine Rechnung der Siemens-Schuckertwerke
über 1 255,— DM vor. Nach dieser Rechnung soll der Land
kreis für die Elektro-Installation im Kreiskrankenhaus Och
senhausen für Überstunden und Nachtstunden die Mehrbelastung
der Firma übernehmen. Der Kreisrat wird über die Gründe un
terrichtet, die zu diesen Mehrkosten geführt haben. Die
Firma war seinerzeit in der Lage, ihre Arbeiten termingerecht
durchzuführen. Durch Verzögerungen der vorhergehenden Bau
arbeiten konnte die Firma dann ohne Schuld ihren Termin
nicht einhalten. Im Interesse des Baufortschritts wurde sie
gebeten, zwecks Anschluß an andere Terminarbeiten die Elek
tro- Installation besonders dringlich zu betreiben. Dieser
Erfolg ist dann auch eingetreten. Nach Lage des Falles ist
es deshalb angezeigt, die der Firma tatsächlich für Über
stunden und Nachtstunden entstandenen Mehrkosten zu ersetzen.