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Hienach wird
, beschlossen:
1. wasserwirtschaftliche Maßnahmen der Gemeinden durch Beiträge
des Landkreises nur zu fördern, wefnn seitens des Bundes ein
Förderungsbeitrag gewährt wird und damit die überörtliche Be
deutung der wasserwirtschaftlichen Maßnahme anerkannt ist;
2. bei der Beitragsbemessung grundsätzlich etwa 4.000,— DM auf
' 100.000,— DM Gemeindelast zu bewilligen und bei einem erhöhten
Haushaltsmittelbedarf noch einen angemessenen Zuschlag zu geben;
<
3. die Mittel 1962 wie folgt zu verteilen:
Gemeinde Reinstetten
für Rottumverbesserung 22.000,— DM
Gemeinde Rot,an der Rot
.für Rotverbesserung 10.000,— DM
Gemeinde Berkheim
für Rotverbesserung 22.000,— DM
Gemeinde Erolzheim
für Rotverbesserung bei
Edelbeuren 6.000,— DM
zusammen 60.000,— DM;
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4. das Gesuch der Gemeinde Steinhausen für die Rottumverbesserung
auf 1963 zurückzustellen; t
5. die Gesuche der Gemeinden
Mittelbuch,
Mittelbiberach und
<
. Ochsenhausen.
abzulehnen, da sie den festgelegten Grundsätzen nicht entsprechen.
§ 15
Ehrenpreise für den Oberschwäbisehen Steno-
graphentag in Biberach.
Das Volksbildungswerk Biberach bittet um Ehrenpreise anläß
lich der Durchführung des Oberschwäbisehen Stenographentages am
24. Juni 1962 in Biberach.
Nach Beratung wird
beschlossen:
200,— DM für Ehrenpreise zu genehmigen.