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§ 21
Jahresbeitrag an den Bund für Naturschutz in
Oberschwaben.
Der Bund für Naturschutz in Oberschwaben gibt mehrmals
im Jahr eine Zeitschrift über den Naturschutz in Oberschwaben
heraus. Diese Zeitschrift, die als sehr brauchbare Leistung
anerkannt ist, wird auch den Gemeinden des Landkreises Bibe
rach kostenlos zugeteilt. Die Aufbringung der Druckkosten be
reitet dem Bund für Naturschutz in Oberschwaben Schwierigkei
ten. Er hat deshalb die oberschwäbischen Landkreise um einen
Druckkostenbeitrag gebeten. Andere Kreise haben sich zum Teil
schon zu einem solchen Druckkostenbeitrag entschlossen.
Nach Beratung wird einstimmig
beschlossen:
dem Bund für Naturschutz in Oberschwaben ab Rechnungsjahr 1962
einen laufenden Jahresbeitrag von 300,— DM zu genehmigen.
§ 22
Bewilligung von Kulturbeiträgen.
Für das Biberacher Schützenfest gewährt der Landkreis Bibe
rach seit Jahren einen Beitrag von 300,— DM. Zum Laupheimer
Heimatfest werden 200,— DM gegeben. Der KarnevalsgeSeilschaft
Ochsenhausen hatte man bis zum vergangenen Jahr ebenfalls 200,—
DM bewilligt; dieser Beitrag wurde dann 1962 auf 300,— DM er
höht. Mit Rücksicht auf gewisse Teuerungen werden die Kulturbei
träge für das Schützenfest in Biberach und das Heimatfest in
Laupheim ebenfalls neu festgesetzt.
Nach Beratung wird einstimmig
beschlossen:
1. für das Schützenfest in Biberach ab Rechnungsjahr 1962
jährlich 400,— DM zu bewilligen;
2. für das Heimatfest in Laupheim ab Rechnungsjahr 1962
jährlich 300,— DM zu bewilligen.