Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

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§ 21 
Jahresbeitrag an den Bund für Naturschutz in 
Oberschwaben. 
Der Bund für Naturschutz in Oberschwaben gibt mehrmals 
im Jahr eine Zeitschrift über den Naturschutz in Oberschwaben 
heraus. Diese Zeitschrift, die als sehr brauchbare Leistung 
anerkannt ist, wird auch den Gemeinden des Landkreises Bibe 
rach kostenlos zugeteilt. Die Aufbringung der Druckkosten be 
reitet dem Bund für Naturschutz in Oberschwaben Schwierigkei 
ten. Er hat deshalb die oberschwäbischen Landkreise um einen 
Druckkostenbeitrag gebeten. Andere Kreise haben sich zum Teil 
schon zu einem solchen Druckkostenbeitrag entschlossen. 
Nach Beratung wird einstimmig 
beschlossen: 
dem Bund für Naturschutz in Oberschwaben ab Rechnungsjahr 1962 
einen laufenden Jahresbeitrag von 300,— DM zu genehmigen. 
§ 22 
Bewilligung von Kulturbeiträgen. 
Für das Biberacher Schützenfest gewährt der Landkreis Bibe 
rach seit Jahren einen Beitrag von 300,— DM. Zum Laupheimer 
Heimatfest werden 200,— DM gegeben. Der KarnevalsgeSeilschaft 
Ochsenhausen hatte man bis zum vergangenen Jahr ebenfalls 200,— 
DM bewilligt; dieser Beitrag wurde dann 1962 auf 300,— DM er 
höht. Mit Rücksicht auf gewisse Teuerungen werden die Kulturbei 
träge für das Schützenfest in Biberach und das Heimatfest in 
Laupheim ebenfalls neu festgesetzt. 
Nach Beratung wird einstimmig 
beschlossen: 
1. für das Schützenfest in Biberach ab Rechnungsjahr 1962 
jährlich 400,— DM zu bewilligen; 
2. für das Heimatfest in Laupheim ab Rechnungsjahr 1962 
jährlich 300,— DM zu bewilligen.
	        
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