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§ 27
Neufestsetzung von Mieten für angemietete Büroräume.,
Veranlaßt durch einen Antrag des Verwaltungsaktuars Mißler
wurden die Mieten für die angemieteten Büroräume überprüft. Die
letzte Mietfestsetzung erfolgte ab 1.4,1956 bzw, zum Teil ab
1.4.1957. Zwischenzeitlich haben sich mehrere Umstände ergeben,
die eine Mieterhöhung rechtfertigen. So sind, durch gesetz
geberische Maßnahmen veranlaßt, die Mieten höher geworden; auch
sind die Kosten insbesondere für die Reinigung durch mehrfache
Tariferhöhungen gestiegen. Eine neue Berechnung führt bei den
vom Landkreis Biberach angemieteten Büroräumen zu Mieterhöhungen,
Nach Beratung wird entsprechend der Empfehlung der Verwal
tung einstimmig
beschlossen:
die Mieten, einschließlich Heizungs-, Reinigungs- und Beleuch
tungskosten, mit Wirkung ab 1. Mai 1962 in folgendem Umfang zu
erhöhen,
1.) für die angemieteten Büroräume des Verwaltungsaktuariats II
in Biberach (Vermieter Verwaltungsaktuar Mißler)
Erhöhung von 115,— DM auf 146,— DM monatlich,
2,) für -die angemieteten Büroräume des Verwaltungsaktuariats IV
in Erolzheim (Vermieter Verwaltungsaktuar Schmid)
Erhöhung von 70,— DM auf 90,— DM monatlich,
3.) für die angemieteten Büroräume der Kreisbaumeisterstelle
Ochsenhausen (Vermieter Kreisbaumeister Ceppa)
Erhöhung von 115,— DM auf 135,— DM monatlich.
§ 28
Übernahme der Miete für die Landwirtschaft!. Berufsschule
für Jungen in Ochsenhausen.
Das Bürgermeisteramt Ochsenhausen hat am 7. März 1962 den
Antrag gestellt, den Mietaufwand für die Landwirtschaft!. Be
rufsschule für Jungen in Ochsenhausen in Höhe von jährlich
3.880,— DM auf den Landkreis Biberach zu übernehmen. In der
Begründung wird im wesentlichen auf die Neuregelung im Finanz
ausgleichsgesetz abgehoben, wonach der Landkreis den Sachkosten-