Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

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§ 27 
Neufestsetzung von Mieten für angemietete Büroräume., 
Veranlaßt durch einen Antrag des Verwaltungsaktuars Mißler 
wurden die Mieten für die angemieteten Büroräume überprüft. Die 
letzte Mietfestsetzung erfolgte ab 1.4,1956 bzw, zum Teil ab 
1.4.1957. Zwischenzeitlich haben sich mehrere Umstände ergeben, 
die eine Mieterhöhung rechtfertigen. So sind, durch gesetz 
geberische Maßnahmen veranlaßt, die Mieten höher geworden; auch 
sind die Kosten insbesondere für die Reinigung durch mehrfache 
Tariferhöhungen gestiegen. Eine neue Berechnung führt bei den 
vom Landkreis Biberach angemieteten Büroräumen zu Mieterhöhungen, 
Nach Beratung wird entsprechend der Empfehlung der Verwal 
tung einstimmig 
beschlossen: 
die Mieten, einschließlich Heizungs-, Reinigungs- und Beleuch 
tungskosten, mit Wirkung ab 1. Mai 1962 in folgendem Umfang zu 
erhöhen, 
1.) für die angemieteten Büroräume des Verwaltungsaktuariats II 
in Biberach (Vermieter Verwaltungsaktuar Mißler) 
Erhöhung von 115,— DM auf 146,— DM monatlich, 
2,) für -die angemieteten Büroräume des Verwaltungsaktuariats IV 
in Erolzheim (Vermieter Verwaltungsaktuar Schmid) 
Erhöhung von 70,— DM auf 90,— DM monatlich, 
3.) für die angemieteten Büroräume der Kreisbaumeisterstelle 
Ochsenhausen (Vermieter Kreisbaumeister Ceppa) 
Erhöhung von 115,— DM auf 135,— DM monatlich. 
§ 28 
Übernahme der Miete für die Landwirtschaft!. Berufsschule 
für Jungen in Ochsenhausen. 
Das Bürgermeisteramt Ochsenhausen hat am 7. März 1962 den 
Antrag gestellt, den Mietaufwand für die Landwirtschaft!. Be 
rufsschule für Jungen in Ochsenhausen in Höhe von jährlich 
3.880,— DM auf den Landkreis Biberach zu übernehmen. In der 
Begründung wird im wesentlichen auf die Neuregelung im Finanz 
ausgleichsgesetz abgehoben, wonach der Landkreis den Sachkosten-
	        
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