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Es wird, einstimmig
beschlossen:
1. die Bauabrechnung anzuerkennen;
2. den Gemeindebeitrag auf 1,716,— DM festzusetzen.
§ 32
Besichtigung des neu erworbenen Geländes beim
Kreiskrankenhaus Biberach,
Unter Bezugnahme auf die in den letzten Sitzungen vom Kreis
rat genehmigten Grundstücksvertrage wird ein Augenschein dieses
Geländes vorgenommen. Bei der Besichtigung äußern sich die Kreis
räte fast durchweg dahingehend, daß der Kauf dieses Geländes als
glücklich und dringend bezeichnet werden dürfe. Das Kreiskranken
haus Biberach könne damit in der Zukunft jede notwendige Erweite
rung erfahren.
Eine Beschlußfassung ergeht nicht.