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§ 36
Anstellung des KreisInspektors Franz Steib zum
Beamten auf Lebenszeit»
Kreisinspektor Franz Steib, geb. am 14.12.1930, ist seit
15.3.1961 beim Landkreis Biberach im Bereich des Kreissozial
amts und Jugendamts tätig. Der Beamte hat sich nach der Beur
teilung seiner Vorgesetzten bewährt, so daß die Voraussetzungen
zu einer Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit vor
liegen. Der Beamte ist auch mit Aufgaben beschäftigt, die eine
dauernde Verwendung erfordern, .
Hienach wird einstimmig
beschlossen;
den Kreisinspektor Franz Steib zum Beamten auf Lebenszeit zu er
nennen.
§ 37
Zustimmung des Gewährverbands zum Voranschlag der Kreis-
Sparkasse Biberach.
Die< Kre.isSparkasse Biberach hat ihren Voranschlag für 1962
übergeben. Es ist eine Äußerung des Gewährverbands auf Grund des
Sparkassengesetzes notwendig.
Nach Beratung .wird einstimmig
beschlossen:
zum Voranschlag 1962 der KreisSparkasse Biberach namens des Ge
währverbandes keinerlei Einwendungen zu erheben.