Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

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§ 36 
Anstellung des KreisInspektors Franz Steib zum 
Beamten auf Lebenszeit» 
Kreisinspektor Franz Steib, geb. am 14.12.1930, ist seit 
15.3.1961 beim Landkreis Biberach im Bereich des Kreissozial 
amts und Jugendamts tätig. Der Beamte hat sich nach der Beur 
teilung seiner Vorgesetzten bewährt, so daß die Voraussetzungen 
zu einer Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit vor 
liegen. Der Beamte ist auch mit Aufgaben beschäftigt, die eine 
dauernde Verwendung erfordern, . 
Hienach wird einstimmig 
beschlossen; 
den Kreisinspektor Franz Steib zum Beamten auf Lebenszeit zu er 
nennen. 
§ 37 
Zustimmung des Gewährverbands zum Voranschlag der Kreis- 
Sparkasse Biberach. 
Die< Kre.isSparkasse Biberach hat ihren Voranschlag für 1962 
übergeben. Es ist eine Äußerung des Gewährverbands auf Grund des 
Sparkassengesetzes notwendig. 
Nach Beratung .wird einstimmig 
beschlossen: 
zum Voranschlag 1962 der KreisSparkasse Biberach namens des Ge 
währverbandes keinerlei Einwendungen zu erheben.
	        
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