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§ 38
Spende der Kreissparkasse Biberach für die Opfer der Sturm-
flutkatastrophe in Norddeutschland.
Der Verwaltungsralb der Kreissparkasse Biberach hat am 22,
März 1962 beschlossen, aus den zu erwartenden Überschüssen des
Rechnungsjahres 1962 eine Spende von 3.000,— DM zur Linderung
der durch die Sturyflutkatastrophe in Norddeutschland entstan
denen Not zu gewähren. Die Genehmigung seitens des Regierungs
präsidiums liegt vor. Es ist aber noch die Zustimmung des Ge
währverbands notwendig. ,
Es wird einstimmig
beschlossen:
die Zustimmung des Gewährverbands zu dieser Spende zu erteilen.
§ 39
Verteilung der Überschüsse der KreisSparkasse Biberach
aus dem Rechnungsjahr 1961.
Der Verwaltungsrat der Kreissparkasse Biberach hat am 22.
März 1962 beschlossen, dem Landkreis Biberach aus dem Reinge
winn des Jahres 1961 eine Zuwendung von 80.000,— DM für aus
schließlich gemeinnützige Zwecke zu bewilligen. Dieser Sachver
halt ist dem Kreisrat durch die Haushaltsplanberatung bekannt.
Eine solche Spende ist nur mit Zustimmung des Gewährverbands
möglich. Es wurde bisher angenommen, eine solche förmliche Zu
stimmung sei in diesem Falle entbehrlich, weil der Gewährver
band Empfänger der Spende ist. Eine förmliche Zustimmung ist
aber nach Auffassung der Aufsichtsbehörde trotzdem notwendig.
Es wird einstimmig
beschlossen:
die förmliche Zustimmung des Gewährverbände zu dieser Zuwendung
von 80.000,— DM an den Landkreis Biberach zu erteilen.