Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

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§ 38 
Spende der Kreissparkasse Biberach für die Opfer der Sturm- 
flutkatastrophe in Norddeutschland. 
Der Verwaltungsralb der Kreissparkasse Biberach hat am 22, 
März 1962 beschlossen, aus den zu erwartenden Überschüssen des 
Rechnungsjahres 1962 eine Spende von 3.000,— DM zur Linderung 
der durch die Sturyflutkatastrophe in Norddeutschland entstan 
denen Not zu gewähren. Die Genehmigung seitens des Regierungs 
präsidiums liegt vor. Es ist aber noch die Zustimmung des Ge 
währverbands notwendig. , 
Es wird einstimmig 
beschlossen: 
die Zustimmung des Gewährverbands zu dieser Spende zu erteilen. 
§ 39 
Verteilung der Überschüsse der KreisSparkasse Biberach 
aus dem Rechnungsjahr 1961. 
Der Verwaltungsrat der Kreissparkasse Biberach hat am 22. 
März 1962 beschlossen, dem Landkreis Biberach aus dem Reinge 
winn des Jahres 1961 eine Zuwendung von 80.000,— DM für aus 
schließlich gemeinnützige Zwecke zu bewilligen. Dieser Sachver 
halt ist dem Kreisrat durch die Haushaltsplanberatung bekannt. 
Eine solche Spende ist nur mit Zustimmung des Gewährverbands 
möglich. Es wurde bisher angenommen, eine solche förmliche Zu 
stimmung sei in diesem Falle entbehrlich, weil der Gewährver 
band Empfänger der Spende ist. Eine förmliche Zustimmung ist 
aber nach Auffassung der Aufsichtsbehörde trotzdem notwendig. 
Es wird einstimmig 
beschlossen: 
die förmliche Zustimmung des Gewährverbände zu dieser Zuwendung 
von 80.000,— DM an den Landkreis Biberach zu erteilen.
	        
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