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§ 40
Änderung der Kreisgrenze im Zusammenhang mit der Flurbe-
reinigung in Sießen im Walde.
Die Neuordnung des Flurbereinigungsgebiets Sießen i. Walde
macht die Verlegung der Kreisgrenze zwischen dem Landkreis Bibe
rach und dem Landkreis Ulm notwendig. Der Landkreis Biberach hat
an den Landkreis Ulm insgesamt 16 ha 26 ar 82 qm abzugeben. Die
gleiche Fläche erhält aber der Landkreis Biberach wieder. Zu die
ser Kreisgrenzänderung ist die Zustimmung des Kreistags notwendig.
Die Voraussetzungen zu einem Eilbeschluß liegen nicht vor. Es ist
deshalb ein entsprechender Antrag an den Kreistag zu beschließen.
Nach Beratung wird einstimmig
beschlossen:
an den Kreistag den Antrag zu stellen, der Kreisgrenzänderung
im Zusammenhang mit der Flurbereinigung in Sießen i. Walde zu
zustimmen.
§ 41
Niederschriften,
Die Niederschriften über die 20. Sitzung des Kreisrats
am 19. März 1962 und die 7. Sitzung des Kreistags am 30.
März 1962 werden bekanntgegeben. Einwendungen werden nicht
erhoben.
Dsr Vorsitzende
Landrat
Zur Beurkundung!
Der geschäftsleitende Beamte
der Kreispelbstverwaltung:
Krei sXrerwaltungs direkter
2 Kreisräte
/
Schriftführer:
Krei s amtmann.