Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

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§ 40 
Änderung der Kreisgrenze im Zusammenhang mit der Flurbe- 
reinigung in Sießen im Walde. 
Die Neuordnung des Flurbereinigungsgebiets Sießen i. Walde 
macht die Verlegung der Kreisgrenze zwischen dem Landkreis Bibe 
rach und dem Landkreis Ulm notwendig. Der Landkreis Biberach hat 
an den Landkreis Ulm insgesamt 16 ha 26 ar 82 qm abzugeben. Die 
gleiche Fläche erhält aber der Landkreis Biberach wieder. Zu die 
ser Kreisgrenzänderung ist die Zustimmung des Kreistags notwendig. 
Die Voraussetzungen zu einem Eilbeschluß liegen nicht vor. Es ist 
deshalb ein entsprechender Antrag an den Kreistag zu beschließen. 
Nach Beratung wird einstimmig 
beschlossen: 
an den Kreistag den Antrag zu stellen, der Kreisgrenzänderung 
im Zusammenhang mit der Flurbereinigung in Sießen i. Walde zu 
zustimmen. 
§ 41 
Niederschriften, 
Die Niederschriften über die 20. Sitzung des Kreisrats 
am 19. März 1962 und die 7. Sitzung des Kreistags am 30. 
März 1962 werden bekanntgegeben. Einwendungen werden nicht 
erhoben. 
Dsr Vorsitzende 
Landrat 
Zur Beurkundung! 
Der geschäftsleitende Beamte 
der Kreispelbstverwaltung: 
Krei sXrerwaltungs direkter 
2 Kreisräte 
/ 
Schriftführer: 
Krei s amtmann.
	        
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