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II. Teil: Nicht-öffentliche Sitzung.
§ 15
Interimsweise Versorgung des Verwaltungsaktuariats III
in Laupheim.
Der Vorsitzende unterrichtet den Kreisrat darüber,
daß Verwaltungsaktuar Huber vor kurzem unerwartet verstor
ben ist. Er würdigt die Verdienste des Verstorbenen. Der
Kreisrat gedenkt des Verstorbenen.
Hienach wird der Kreisrat über die interimsweise an
geordnete Vertretungsregelung unterrichtet. Da die Wieder
besetzung der Stelle sehr dringlich ist, wurde inzwischen
auch eine Stellenausschreibung vorgenommen.
Nach Beratung wird einstimmig
beschlossen:
die Maßnahmen der Verwaltung zu billigen.
§ 16
Zuweisung der Gemeinde Erolzheim
zu einem Verwaltungsaktuariatsbezirk.
Auf den Kreisratsbeschluß vom 14. Juli 1961 wird Be-
zug genommen. Inzwischen wurden die Verwaltungsaktuare Mül
ler und Mißler gehört. Sie sind nicht in der Lage, auch die
Gemeinde Erolzheim interimsweise zu betreuen. Die Schwierig
keiten haben sich um so mehr vertieft, als beide Aktuare nun
noch den Aktuariatsbezirk III Interimsweise betreuen müssen.
Auch Bürgermeister Remmlinger aus Kirchberg hat die Übernah
me der Aktuariatsgeschäfte abgelehnt. Der Kreisrat muß daher
nochmals eine Entscheidung treffen. Der Vorsitzende stellt
dabei heraus, daß Verwaltungsaktuar Schmid für die Gemeinde
Erolzheim nur Aktuariatsgeschäfte wahrzunehmen habe und nicht
etwa Amtsverweser sein soll. Schmid habe auch versichert,
daß er nur diese Geschäfte übernehmen werde. Er glaube des
halb sicher, daß die Interimsweise Betreuung zu keinerlei
Schwierigkeiten führen werde.