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I. Teil: Öffentliche Sitzung.
§ 1
Amtskette für den Oberbürgermeister der Großen
Kreisstadt Biberach.
Die vom Landkreis Biberach für den Oberbürgermeister der
Großen Kreisstadt Biberach gestiftete Amtskette wird aufgelegt.
Landrat Heckmann erläutert im einzelnen diese Amtskette. Bei
dieser Gelegenheit weist er auch darauf hin, daß der angenommene
Kostenbetrag von 10.000,— DM ausgereicht habe. Ein Angebot von
Juwelier Schilling, für diese Amtskette unter gewissen Voraus
setzungen 5.000,— DM zu geben, wie dies dem Kreisrat schon ein
mal bekaiintgegeben wurde, sei von ihm schließlich abgelehnt wor
den. Es sei wohl richtig', wenn dieses wertvolle Geschenk nur vom
Kreis allein der Großen Kreisstadt gegeben werde; Nebenzwecke
solltet! mit einem solchen Geschenk nicht verbunden sein.
Oberbürgermeister Leger dankt namens der Großen Kreisstadt
Biberach und in seinem eigenen Namen für das wertvolle Geschenk.
So wie die Amtskette in ihrer Gestaltung die Verbundenheit der
Großen Kreisstadt mit: dem Landkreis zum Ausdruck bringe, so soll
auch in der Zukunft eine aufrichtige und wohlwollende Zusammen
arbeit bestehen bleiben, um all die anstehenden großen Probleme
zum Segen aller gut zu lösen.
Die Ausführungen von Oberbürgermeister Leger werden im Kreisrat
beifällig aufgenommen.
In dieser Sache ist noch Beschluß zu fassen über die Bereit
stellung der notwendigen Haushaltsmittel. Mit Rücksicht auf die
Überraschung gegenüber der Großen Kreisstadt wurden Haushalts
mittel bei einer speziellen Haushaltsstelle nicht bereitgestellt,
sondern es war von vornherein die Finanzierung über VerStärkungs
mittel beabsichtigt.
Es wird ohne die Stimme des Oberbürgermeisters Leger
beschlossen:
die Finanzierung der Amtskette zum Preise von 10.000,— DM durch
Übertragung entsprechender Verstärkungsmittel an die zuständige
Haushaltsstelle zu genehmigen.