Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

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§ 7 
Beitrag an den Turnverein Achstetten« 
Der Turnverein Achstetten kann dieser Tage sein 100-jähriges 
Jubiläum begehen. In diesem Zusammenhang ist bei diesem Turnverein 
eine besonders Not zu beachten. Der Turnverein hat nämlich bei 
Kriegsende seine sämtlichen Geräte verloren. Eine Anerkennung als 
Besatzungsschaden konnte aus rechtlichen Gründen nicht erlangt 
werden. Eine ablehnende Entscheidung des Verwaltungsgerichts liegt 
vor. Aus diesem Anlaß hat aber auch der Landesanwalt dem Landkreis 
mitgeteilt, man möge prüfen, ob man seitens des Landkreises eine 
Unterstützung geben könnte. Nun ist es hier nicht üblich, Sport 
vereine durch den Landkreis zu unterstützen, es soll vielmehr eine 
örtliche Unterstützung den Vorzug haben. Aber nach Auffassung auch 
des Kreisrats könnte man anläßlich des Jubiläumstages ein einmaliges 
höheres Jubiläumsgeschenk geben zum Ausgleich für diese unverschul 
det entstandenen Schäden. 
Es wird einstimmig 
beschlossen: 
dem Turnverein Achstetten im Zusammenhang mit seinem 100-jährigen 
Jubiläum und zum Ausgleich von Besatzungsschäden zur Beschaffung 
von Sportgeräten 500,— DM überplanmäßig zu bewilligen. 
§ 8 
-Einrichtung eineg weiteren Telefonhauptanschlusses. 
Von der Kreisverwaltung werden 3 Telefonhauptanschlüsse be 
nützt. Diese 'Anschlüsse sind nicht ausreichend. Es gibt immer 
wieder erhebliche Schwierigkeiten, die Nummern der Kreisverwal— 
tung von außen zu erreichen. Deshalb gibt es auch laufend ent 
sprechende Reklamationen seitens der zuständigen Fernmeldeämter. 
Die Verwaltung hatte geglaubt, mit Rücksicht auf den bevorstehen 
den Neubau keine weitere diesbezügliche Kosten mehr bewilligen zu 
können. Im Haushaltsplan sind daher keine weiteren Beträge für 
einen Telefonhauptanschluß enthalten. Diese Angelegenheit ist aber 
in der Tat unzuträglich geworden, und man kann diese Sache wohl 
auch nicht mehr für einige Jahre aufschieben. Es wird deshalb be 
antragt , einen vierten Amtsanschluß zu genehmigen, unter Bereit 
stellung der notwendigen Haushaltsmittel von ca. 1.000, DM.
	        
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