11
Nach Beratung wird, einstimmig
beschlossen:
den Teuerungszuschlag von 1.859,48 DM anzuerkennen.
§ 15
Abschluß eines Bausparvertrages für das Kreisver-
.waltungsgebäude .
Es liegen gewisse Empfehlungen an Körperschaften über
den Abschluß von Bausparverträgen vor. Die Verwaltung hat
sich deshalb wieder einmal eingehend mit dieser Angelegen
heit befaßt und kam zu dem Ergebnis, für das bevorstehende
Projekt eines neuen Verwaltungsgebäudes einen Bausparvertrag
über 1 Million DM abzuschließen. In Frage käme die Öffent
liche Bausparkasse Württemberg. Der Vertrag müßte 500.000,—
DM Eigenleistungen erhalten. Diesen Betrag müßte man aus den
Rücklagen entnehmen. Diese sind jedoch langfristig angelegt
und stehen erst im Januar nächsten Jahres wieder zur Verfü
gung. Verwaltungsseits wird deshalb empfohlen, sofort 250.000,-
DM aus Kassenmitteln zu entnehmen und weitere 250.000,— DM
ebenso im Dezember 1962. Im Januar 1963 wäre dann der Ausgleich
mit dem Rücklagenkonto möglich.
Nach Beratung wird einstimmig
beschlossen:
den Abschluß eines Bausparvertrages über 1 Million DM zu
Gunsten eines neuen KreisVerwaltungsgebäudes zu genehmigen
und die Einzahlungsvorschläge der Verwaltung zu billigen.