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Kreisrat Handgretinger erklärt hiezu, daß er in
dieser Situation mit der Betreuung der Gemeinde Erolzheim
durch das Verwaltungsaktuariat IV trotz gewisser Bedenken
wegen der Wahlsachen auch einverstanden sei, weil eine an
dere Lösung gegenwärtig nicht denkbar wäre.
Nach Beratung wird einstimmig
beschlossen:
die Gemeinde Erolzheim bis zu einer rechtsgültigen Wahl in
terimsweise dem Verwaltungsaktuariat IV zur Erledigung der
Aktuariatsgeschäfte zuzuweisen.
§ 17
Dienstaufsichtsbeschwerde des Bürgermeisters a.D. Burgmai er
Der Vorsitzende unterrichtet den Kreisrat über die
Beschwerde und Dienstaufsichtsbeschwerde des Bürgermeisters
a.D. Burgmaier. Er weist auch darauf hin, daß Burgmaier in
zwischen einen Fürsorgeantrag gestellt habe. Über^diese Sa
che ergibt sich eine längere Debatte, wobei eine Beschluß-
iassung nicht erfolgt. Von den Ausführungen wird lediglich
mit Bedauern
Kenntnis
genommen.
§ 18
Festsetzung der Kilometerentschädigung
-ulr die private Benutzung von Dienstkraftfahrzeugen
aber,
streit zu
™ ^s Regierungspräsidium hat den Kreisratsbeschluß
vom b. April 1961 erneut beanstandet. Zwar wird die ^rund-
abe^ Sa S^Dnungsregelung anerkannt; beanstandet wird
SnSnS pSS w eibUn § in dle Berechnung nicht einbezo-
ft?eit zu Ubr ^’ diese Angelegenheit im Rechts ¬
streit zu klaren. Die Verwaltung empfiehlt aber, die Ange-
egenheit nicht mehr weiter zu betreiben, sondern den vom
em P fohlenen Satz von 15 Pfg je Kilometer
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