Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

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§ 19 
Ausbau der Ortsdurchfahrt ÄpfIngen im Zuge der Land- 
straße II. Ordnung Nr. 10. 
Die Baumaßnahme wurde öffentlich ausgeschrieben. Leider 
sind nur 2 Angebote eingegangen, was wohl auf das verhältnis 
mäßig kleine "Projekt zurückzuführen ist. Am billigsten bot die 
Firma Schwall in Stuttgart an, die in Laupheim eine Niederlas 
sung hat; Angebotssumme 81.'623,58 DM. Die Beratung befaßt sich 
vor allem mit dem Umstand, daß nach den Plänen des Straßenbau 
amts nur der Ausbau der Ortsdurchfahrt in Richtung Lauperts- 
hausen und nicht auch in Richtung Schemmerberg vorgesehen ist. 
Man hat aber der Gemeinde schon vor einiger Zeit den Ausbau 
beider Ortsdurchfahrten versprochen, und die Gemeinde hat in 
zwischen alle Vorausleistungen erfüllt. Oberbaurat Walker stellt 
dazu fest, daß ein Ausbau der Ortsdurchfahrt ÄpfIngen in Rich 
tung Schemmerberg derzeit einfach nicht möglich sei. Unmittelbar 
am Ende dieser Ausfahrt werde schon in verhältnismäßig naher 
Zeit die neue Umgehungsstraße der B 30 gebaut werden. Das habe 
auch Auswirkungen auf diese Ortsdurchfahrt, aber niemand könne 
zur Zeit sagen, wie diese Auswirkungen seien. Man dürfe sich 
nicht erlauben eine Straße jetzt auszubauen, um sie vielleicht 
schon in einem Jahr wieder zu zerstören. Mit Rücksicht auf diese 
eindeutige Erklärung verzichtet der Kreisrat auf einen Beschluß 
über diesen Ausbau. Es wird aber für wünschenswert gehalten, die 
Planung für diese Ortsdurchfahrt im Zusammenhang mit der Umgehungs 
straße vorzunehmen und den Ausbau in einem Vorhaben zusammen mit 
der Umgehungsstraße der B 30 durchzuführen. 
Eine längere Debatte ergibt sich auch über die vom Straßenbauamt 
vorgeschlagene Halbtränkung. Oberbaurat Walker empfiehlt aus preis 
lichen Gründen die Halbtränkung. Bitukies mit Porenschluß würde 
Mehrkosten von 6.000,— DM bis 8.000,— DM verursachen, die seiner 
Meinung nach nicht zu vertreten seien. Im Kreisrat wird zunächst 
eine andere Auffassung vertreten. Es klärt sich dann aber auf, 
daß nicht nur Halbtränkung allein vorgesehen ist, sondern daß 
auch bei dieser Halbtränkung ein Porenschluß dabei wäre. 
Es wird einstimmig 
beschlossen: 
1. den Auftrag für den Ausbau der Ortsdurchfahrt ÄpfIngen in 
Richtung Laupertshausen der billigsten Firma Schwall in 
Stuttgart, Außenstelle Laupheim, zum Angebotspreis von 
81.623,58 DM zu übertragen; 
2. den Kostenvoranschlag in Höhe von 86.000,— DM zu genehmigen; 
3. eine Bauzeit von 90 Kalendertagen zur Verfügung zu stellen;
	        
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