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4. als Ausnahme vom Grundsatz auf einen Ausbau in Bitukies
zu verzichten und eine Halbtränkung mit Porenschluß zu ge
nehmigen ;
5. den Ausbau der Ortsdurchfahrt in Richtung Schemmerberg zu
rückzustellen, jedoch das Straßenbauamt zu ersuchen, die Aus
bauplanung und Ausschreibung der Baumaßnahme im Zusammenhang
mit der Umgehungsstraße der B 30 vorzunehmen.
' § 20
Ausbau der Landstraße II. Ordnung zwischen Muttensweiler
°und Ziegelwerk Sproll.
Die- Baumaßnahme wurde öffentlich ausgeschrieben. Es gingen
6 Angebote ein. Am billigsten hat die Firma Schwall aus Stuttgart,
Außenstelle Laupheim, angeboten mit 196.085,64 DM. An zweiter
Stelle folgt die Firma Berner in Schussenried mit 210.568,21 DM.
Bei Berücksichtigung des billigsten Angebots würde der Kostenvor
anschlag 210.000,— DM betragen, Im Haushaltsplan stehen hiefür
150.000,— DM zur Verfügung. Der Unterschied ist darauf zurück
zuführen, daß die Maßnahme äus technischen Gründen etwas weiter
ausgedehnt "werden wußte als ursprünglich geplant war.
Nach Beratung wird einstimmig
beschlossen:
1. den Auftrag der billigsten Firma Schwall zum Angebotspreis
von 196.085,64 zu übertragen;
2. den Kostenvoranschlag mit 210.000,— DM zu genehmigen;
3. 190 Kalendertage als Arbeitszeit einzuräumen.