6
19
'n
§ 23
Entschließung der Verwaltungsaktuare und Bürgermeister
bis zu 3000 Einwohner im Sprengel Oberland.
Dieser Sprengel hat vor einigen Wochen eine Entschließung
verabschiedet, wonach die Landkreise beim Straßenausbau gewisse
Kosten in eigener Zuständigkeit tragen sollen. Durch die heute
als Antrag an den Kreistag verabschiedete Neuregelung wird diese
Entschließung für den Landkreis Biberach als überholt angesehen.
Dies ist die einmütige Auffassung des Kreisrats.
§ 24
Ausbau der Ortsdurchfahrt Mietingen.
Zur Erreichung einer besseren Linienführung erscheint es
zweckmäßig, in Mietingen ein weiteres Gebäude abzubrechen. Die
Gemeinde ist grundsätzlich damit einverstanden, wenn sie den
üblichen Kreiszuschuß von 50 A erhält. Die Verwaltung, die eine
Lokalbesichtigung vorgenommen hatte, hält es aber auch für not
wendig, ein Stück des Schulhofes für die Straße zu verwenden, um
dann eine noch bessere Linienführung zu erhalten. Die Verwaltung
weist schließlich darauf hin, daß eine sofortige Beschlußfassung
nicht notwendig ist, man könne heute noch im Zusammenhang mit der
Abnahme von Straßen eine Lokalbesichtigung vornehmen. Der Kreis
rat nimmt von diesen Ausführungen
Kenntnis.
§ 25
Kostenabrechnung der Ortsdurchfahrt Ummendorf- in
Richtung Schweinhausen und der Baustrecke Ummen-
dorf nach Häusern.
Die Baumaßnahme ist abgeschlossen. Die Bauabrechnung liegt
vor. Die Gesamtkosten betragen 405.685,92 DM. An diesem Betrag
gehen durch Rotabsetzung ab ein Anteil des Landwirts Geißenhofer
für die Verlegung seiner Dunglege im Betrag von 1.489,54 DM und
ein Anteil der Gemeinde über Beteiligung an den Wasserleitungs
verlegungskosten im Betrag von 2.184,63 DM. Hier wäre förmlich
noch zu beschließen, daß bei den Verlegungskosten für die genau