Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

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§ 23 
Entschließung der Verwaltungsaktuare und Bürgermeister 
bis zu 3000 Einwohner im Sprengel Oberland. 
Dieser Sprengel hat vor einigen Wochen eine Entschließung 
verabschiedet, wonach die Landkreise beim Straßenausbau gewisse 
Kosten in eigener Zuständigkeit tragen sollen. Durch die heute 
als Antrag an den Kreistag verabschiedete Neuregelung wird diese 
Entschließung für den Landkreis Biberach als überholt angesehen. 
Dies ist die einmütige Auffassung des Kreisrats. 
§ 24 
Ausbau der Ortsdurchfahrt Mietingen. 
Zur Erreichung einer besseren Linienführung erscheint es 
zweckmäßig, in Mietingen ein weiteres Gebäude abzubrechen. Die 
Gemeinde ist grundsätzlich damit einverstanden, wenn sie den 
üblichen Kreiszuschuß von 50 A erhält. Die Verwaltung, die eine 
Lokalbesichtigung vorgenommen hatte, hält es aber auch für not 
wendig, ein Stück des Schulhofes für die Straße zu verwenden, um 
dann eine noch bessere Linienführung zu erhalten. Die Verwaltung 
weist schließlich darauf hin, daß eine sofortige Beschlußfassung 
nicht notwendig ist, man könne heute noch im Zusammenhang mit der 
Abnahme von Straßen eine Lokalbesichtigung vornehmen. Der Kreis 
rat nimmt von diesen Ausführungen 
Kenntnis. 
§ 25 
Kostenabrechnung der Ortsdurchfahrt Ummendorf- in 
Richtung Schweinhausen und der Baustrecke Ummen- 
dorf nach Häusern. 
Die Baumaßnahme ist abgeschlossen. Die Bauabrechnung liegt 
vor. Die Gesamtkosten betragen 405.685,92 DM. An diesem Betrag 
gehen durch Rotabsetzung ab ein Anteil des Landwirts Geißenhofer 
für die Verlegung seiner Dunglege im Betrag von 1.489,54 DM und 
ein Anteil der Gemeinde über Beteiligung an den Wasserleitungs 
verlegungskosten im Betrag von 2.184,63 DM. Hier wäre förmlich 
noch zu beschließen, daß bei den Verlegungskosten für die genau
	        
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